Wer gilt als Kindergeldberechtigter?

Wer gilt als Kindergeldberechtigter?

Kindergeldberechtigter ist in den meisten Fällen Mutter oder Vater des Kindes. Aber auch einer der Großeltern, der Pflege- oder Adoptiveltern kommt infrage, ebenso wie das Jugendamt oder ein volljähriges Kind selbst.

Wem steht das Kindergeld zu der Mutter oder dem Kind?

Den Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern. Die Auszahlung erfolgt aber immer nur an ein Elternteil. Bei getrennt lebenden Eltern erhält der Elternteil das Kindergeld, der dem Kind mehr Unterhalt zahlen muss. Es ist auch möglich, dass dem volljährigen Kind das Kindergeld selbst ausgezahlt wird.

Können volljährige Kinder Kindergeld beantragen?

Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Kinder können im Normalfall keinen eigenen Kindergeldantrag stellen, da es den Eltern zusteht. Bezugsberechtigt ist immer nur ein Elternteil.

Wer muss den Kindergeldantrag stellen?

Möchten Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld geltend machen, müssen sie den Kindergeldantrag bei der zuständigen Familienkasse einreichen. Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst beantragen die Leistung dagegen bei ihrem Dienstherrn beziehungsweise der Vergütungsstelle.

Was bedeutet Kindergeldberechtigten Person?

Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind hingegen nicht im Haushalt eines Kindergeldberechtigten, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, welcher dem Kind den höheren laufenden Barunterhalt zahlt.

Wer bekommt das Kindergeld wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt?

Eltern oder Kind: Wer hat Anspruch auf Kindergeld? An diesem Rechtsanspruch ändert sich auch dann nichts, wenn das Kind von zu Hause auszieht und jetzt eine eigene Wohnung hat. In aller Regel sind es immer noch die Eltern, die vom Staat das Kindergeld erhalten – und es nach wie vor für ihre Kinder verwenden müssen.

Wer bekommt Kindergeld nach 18?

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden, können Sie Kindergeld beziehen.

Was brauche ich für den Kindergeldantrag?

Dem Kindergeldantrag sind beizufügen: die Geburtsurkunde des Kindes. die Steuer-Identifikationsnummer der Eltern und die des Kindes. ein Nachweis zum Kindschaftsverhältnis der Antragsstellenden.

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