Was bedeutet Unterscheidungskraft?
Unterscheidungskraft (auch: „Kennzeichnungskraft“) ist die Eignung einer Marke zur Unterscheidung für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber denjenigen eines anderen Unternehmens.
Wann ist eine Marke unterscheidungskräftig?
Die Unterscheidungskraft einer Marke ist nach der Rechtsprechung zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen (EuGH, Urteil vom 21. 1. 2010 – C-398/08 P).
Was ist eine beschreibende Marke?
Beschreibend sind Marken, wenn sie für die beteiligten Verkehrskreise eine unmittelbare und ohne weiteres erkennbare Aussage über die Art, Natur, Beschaffenheit etc der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen enthalten.
Ist die Marke schutzfähig?
Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Was bedeutet erlangte Unterscheidungskraft nein?
Nein, das Kriterium der Unterscheidungskraft hat zunächst nur Bedeutung für das Eintragungsverfahren. b) Kann die Marke von Dritten, also Wettbewerbern ebenfalls genutzt werden? Nein, ab Eintragung können Sie die Nutzung Dritten untersagen, sofern Verwechslungsgefahr gegeben ist.
Wann ist eine Wortmarke schutzfähig?
Als Wortmarke schutzfähig sind Kennzeichen bzw. Begriffe, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen wie z. B. Nivea, Golf, Nike, O2, Audi A4.
Was ist als Marke eintragungsfähig?
Eine Marke wird nur eingetragen, wenn sie die betriebliche Herkunft der hinter ihr stehenden Produkte hinreichend deutlich macht. Die Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist aber ein Begriff, der nicht einfach zu bestimmen ist.
Können Wörter patentiert werden?
Begriffe oder Namen schützen lassen: DPMA, EUIPO oder WIPO Wer in Deutschland eine Marke eintragen lassen möchte, muss sich an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München wenden. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Das kann man allerdings online erledigen.
Kann man ein Satz patentieren?
Durch einen Eintrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) lassen sich sowohl Firmennamen als auch ganze Slogans schützen. Registrieren Sie eine Zeichenfolge als Wortmarke, ist diese vor Plagiaten und unbefugter Fremdnutzung geschützt.