Ist der Vermieter fuer Schaedlingsbekaempfung zustaendig?

Ist der Vermieter für Schädlingsbekämpfung zuständig?

Den Nachweis, dass der Mieter einen Schädlingsbefall verursacht hat, muss im Konfliktfall der Vermieter antreten, was sich in der Praxis als schwierig erwiesen hat. Kann die Ursache eines Schädlingsbefalls nicht zweifelsfrei geklärt werden, muss der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen.

Wer zahlt Kammerjäger bei Kakerlaken?

Die Kosten für eine einmalige Schädlingsbekämpfung trägt immer Ihr Vermieter – außer, Sie haben den Befall selbst zu verschulden. So entschied unter anderem das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 17/00). Diese Kosten können auch nicht als Betriebskosten auf Sie als Mieter umgelegt werden.

Ist der Vermieter für Ameisen zuständig?

Da die Ameisen im wahrscheinlichsten Fall auf der Suche nach Nahrung in die Wohnung gekommen und fündig geworden sind, ist der Mieter verantwortlich und muss die Ameisen eigenmächtig beseitigen. Dem Mieter trifft in dem Fall keine Verantwortung, und der Vermieter muss sich um die Beseitigung kümmern.

Wer ist für Ungeziefer zuständig?

Vermieter muss Ungeziefer in der Mietwohnung, dem Haus beseitigen. Tritt Ungeziefer auf, das z.B. aus dem Keller, benachbarten Wohnungen oder dem Treppenhaus kommt, dann ist der Vermieter verpflichtet, dagegen vorzugehen, Maßnahmen zu ergreifen.

Wer zahlt Kammerjäger bei Wespen?

Kosten für die Entfernung von Wespennestern können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sondern zählen zu den sogenannten Instandhaltungskosten. Sie müssen vom Vermieter getragen werden (AG München, Urteil vom 24.6

Wer zahlt bei Ameisen in der Wohnung?

Die Kosten für den Kammerjäger zahlt grundsätzlich der Vermieter. Einzige Voraussetzung: Sie tragen keine Schuld an dem Aufkommen von Ameisen, Motten, Mäusen und Co.. Wirft der Vermieter Ihnen schuldhaftes Verhalten vor, braucht er jedoch Beweise.

Wer zahlt bei Ungeziefer in der Wohnung?

Grundsätzlich kommt der Vermieter für die Kosten auf, wie unter anderem ein Urteil des Landgerichts München festlegte (LG München I WM 2001, 245). Die Ausnahme hier: Der Mieter hat den Schädlingsbefall schuldhaft verursacht, etwa wissentlich Mäuse in die Wohnung geholt – dann muss dieser den Kammerjäger bezahlen.

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