Welche Originale zum Finanzamt?

Welche Originale zum Finanzamt?

Original oder Kopie – was müssen Sie vorlegen? Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt immer im Original sehen. Alle anderen Belege und Unterlagen können Sie dem Finanzamt im Original oder in Kopie vorlegen. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.

Welche Belege gehen ans Finanzamt?

Nachweis der gesellschaftsrechtlichen Vertretungsbefugnis ( z.B. Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Statuten) amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass).

Was muss ich bei der Steuererklärung beilegen?

Allgemeine Angaben

  • Personalausweis oder Reisepass – muss aufgrund einer gesetzlichen Pflicht bei der. Erstberatung zur Identifizierung vorgelegt und kopiert werden.
  • Steuernummer, Steueridentifikationsnummer.
  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid.
  • gegebenenfalls Kontoauszüge des betroffenen Jahres.

Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt im Original?

Das können sein:

  • Quittungen (z. B. Kaufbelege, Kassenzettel)
  • Rechnungen (z. B. Handwerkerrechnung)
  • Verträge (z. B. Kaufverträge, Mietverträge)
  • Kontoauszüge.
  • Sonstiges (z. B. Nebenkostenabrechnung, Fotos und Grundrisse vom häuslichen Arbeitszimmer)

Was gilt als Beleg Steuererklärung?

Belege sind zum einen Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine, Fahrkarten etc. Darauf muss stehen, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.

Wie schreibe ich ans Finanzamt?

Briefe fürs Finanzamt – 8 Hinweise

  1. Achten Sie auf richtige und vollständige Adressdaten.
  2. Nennen Sie Ihre Steuernummer und Ihre Steueridentifikationsnummer.
  3. Schieben Sie das Schreiben nicht unnötig lange auf.
  4. Verwenden Sie Formulare, wenn es welche gibt.
  5. Reichen Sie notwendige Unterlagen mit ein.

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