Welche Leistungen können pflegende Angehörige nach dem Pflegestärkungsgesetz in Anspruch nehmen?
Die Pflegestärkungsgesetze sorgen für bessere Voraussetzungen für pflegende Angehörige. Sie erhalten beispielsweise mehr Unterstützung, wenn sie selbst ein- mal krank sind oder Urlaub machen wollen. Pflegende Angehörige können in solchen Fällen nun sechs Wochen eine Vertretung in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege bis zu einem Betrag von jährlich 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XI ) festgestellt ist.
Was deckt Pflegegeld ab?
Die Pflegekasse deckt nicht alle Pflegekosten. Das Pflegegeld deckt oft nur einen Teil der Kosten für die Pflege ab, und wenn die Rente und das Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichend sind, wird geprüft, ob das Sozialamt oder die Kinder für die Pflege aufkommen müssen.
Was ist das Pflegestärkungsgesetz?
Pflegestärkungsgesetz 1: Mit dem PSG I wurde am 1. Januar 2015 vor allem die finanzielle Pflegeunterstützung neu ausgerichtet. Konkret heißt das: Mehr Geld für Pflegebedürftige. Dadurch wurden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade geändert und eine neues Begutachtungsverfahren wurde eingeführt.
Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegeversicherung anteilig die Pflegekosten. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten tragen Sie selbst. Zusatzleistungen müssen vertraglich festgehalten werden.
Kann das Pflegegeld gepfändet werden?
Das Pflegegeld gilt steuerlich weder beim Pflegebedürftigen noch beim Pflegenden als Einkommen. Es ist nach überwiegender Meinung gemäß § 54 III Nr. 3 SGB I unpfändbar und kann im Rahmen der P-Konto-Bescheinigung freigegeben werden (s.o.) Und gemäß § 54 I SGB I können Dienst- und Sachleistungen nicht gepfändet werden.
Was ist das Pflegestärkungsgesetz 2?
Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gelten seit 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte. So wird es möglich, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken.