Wann ist ein Medizinprodukt apothekenpflichtig?
Ein Blick in die Medizinprodukte-Abgabeverordnung Apothekenpflichtige Medizinprodukte sind also solche, die Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, d. h. Arzneimittel, enthalten (die der Verschreibungspflicht nach der Arzneimittelverschreibungsverordnung unterliegen) oder auf die solche Stoffe aufgetragen sind.
Was ist ein Apothekenpflichtiges Arzneimittel?
Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente. Apothekenpflichtige Medikamente dürfen grundsätzlich nur in Apotheken vorrätig gehalten, verkauft und abgegeben werden. Das Arzneimittelgesetz unterscheidet hierbei zwischen einfachen apothekenpflichtigen und den verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Welche Waren dürfen in der Apotheke verkauft werden?
Generell: Diese Waren dürfen Apotheken anbieten – Prüfmittel, Chemikalien, Reagenzien, Laborbedarf, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel und Mittel zur Aufzucht von Tieren. Nur, wenn die Produkte aus der Kategorie „Beauty & Pflege“ in den Bereich dieser Waren fallen, dürfen sie in Apotheken angeboten werden.
Was darf in Freiwahl?
Das Verbot von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in der Freiwahl ist verfassungsgemäß. Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht und wies die Revision eines Apothekers zurück. Er hielt das Verbot für verfassungswidrig.
Welche Waren sind nicht Apothekenüblich?
Dabei handelte es sich um nicht apothekenübliche Waren wie Regenschirme, Schraubenzieher, Taschenmesser, Haartrockner, Obstschalen oder Platzteller.
Wo dürfen Arzneimittel verkauft werden?
Der Verfassungsgerichtshof sieht die Beschränkung des Einzelhandels mit Arzneiwaren auf Apotheken als im öffentlichen Interesse gelegen und daher gerechtfertigt. Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen auch weiterhin nur von Apotheken bezogen sowie im Klein- oder Fernabsatz (online) abgegeben werden.