Wer darf Zugriff auf Personalakten haben?
Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.
Kann ich meine Personalakte einsehen?
Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.
Wer hat Einsicht ins Personaldossier?
Gemäss Art. 8 DSG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Auskunft über den gesamten Inhalt ihres Personaldossiers. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, die Auskunft schriftlich und kostenlos zu erteilen.
Was darf in die Personalakte und was nicht?
Dagegen haben ärztliche Unterlagen, wie die Untersuchung durch den Betriebsarzt, nichts in der Personalakte zu suchen. Gleiches gilt für Angaben über die Religionszugehörigkeit, die politische Ausrichtung des Arbeitnehmers oder Ähnliches. Unrichtige Angaben, unbegründete Abmahnungen und Co. sind ebenfalls tabu.
Wer darf Lohnabrechnung einsehen?
Nur berechtigte Personen dürfen die Lohnabrechnung eines Mitarbeiters einsehen. Dazu gehören mit der Erhebung und Verarbeitung vom Unternehmen betraute Personen sowie der Empfänger der Gehaltsabrechnung.
Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte?
Was das Gesetz sagt. Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.
Was gehört ins Personaldossier Schweiz?
Inhalt eines Personaldossiers Personalien, Adresse. Bewerbungsunterlagen, Referenzauskünfte, graphologische Gutachten, Testunterlagen. Arbeitsvertrag, Bonusvereinbarungen, Weiterbildungsvereinbarungen, Beurteilungen. Lohn- und Versicherungsdaten.
Was darf die Personalabteilung?
Die Personalakte umfasst alle Informationen und Unterlagen, die der Arbeitgeber über den Mitarbeiter hat. Dabei kommen aber nur solche Daten in die Akte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. zu Krankheiten oder Fehltritten, dürfen nicht in der formellen Akte stehen, sondern müssen außerhalb aufbewahrt werden.