Wann ist ein Verfahrenspfleger erforderlich?
Ein Verfahrenspfleger ist dann notwendig, „wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist“, so der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil. Meistens ist das dann der Fall, wenn ein Betreuer sich um alle Angelegenheiten des Betroffenen kümmern soll.
Welche Aufgabe hat ein Verfahrenspfleger?
Der Verfahrenspfleger soll dem Betroffenen erläutern, wie das gerichtliche Verfahren abläuft, ihm Inhalte und Mitteilungen des Gerichtes erläutern. Auch soll er Wünsche des Betroffenen an das Gericht übermitteln. Auch kann er darauf achten, ob alle möglichen freiwilligen Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft sind.
Wer muss den Verfahrenspfleger bezahlen?
Die Vergütung des Verfahrenspflegers wird vom Staat bezahlt, kann aber von nicht mittellosen Betreuten zurück verlangt werden. Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG mit einem Stundensatz von zwischen 23,00 und 39,00 Euro (je nach Qualifikation) zzgl. MwSt. vergütet.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahrenspfleger und Betreuer?
Anders als etwa ein Ergänzungspfleger in Familienverfahren ist der Verfahrenspfleger jedoch nicht Vertreter des Betroffenen – dies bleibt allein der bereits bestellte Betreuer; er handelt vielmehr als eigenständiger Verfahrensbeteiligter stets in eigenem Namen.
Ist ein Verfahrenspfleger ein Betreuer?
In der Regel wird dies bejaht, wenn eine Betreuung mit dem Aufgabenkreis „alle Angelegenheiten“ angeordnet werden soll. Der Verfahrenspfleger ist nicht (wie der gesetzliche Betreuer) gesetzlicher Vertreter des Betroffenen.
Wer beauftragt einen Verfahrenspfleger?
Nach § 67 Abs. 1 Satz 1 FGG ist dem Betroffenen, der nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, ein Verfahrenspfleger zu bestellen. Auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren ist dem Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn er zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Interessen nicht fähig ist.
Was prüft ein Verfahrenspfleger?
Welche Aufgaben hat ein Verfahrenspfleger? Der Verfahrenspfleger kommuniziert zwischen dem Betroffenen und dem Vormundschaftsgericht. So prüft der Verfahrenspfleger bei der zwangsweisen Unterbringung auf einer geschlossenen Station in einer psychiatrischen Anstalt, ob diese Maßnahme auch notwendig und rechtens ist.
Wer bestellt einen Verfahrenspfleger?
Mithilfe einer Verfahrenspflegschaft werden die Interessen von Betroffenen gewahrt und vertreten, wenn es sich um Verfahren vor dem Betreuungsgericht handelt. Ein Verfahrenspfleger wird in der Regel vom Amtsgericht bestellt, sofern die betroffene Person keinen eigenen Rechtsbeistand zur Seite stehen hat.
Wie wird ein Verfahrenspfleger bestellt?
Ein Verfahrenspfleger wird in der Regel vom Amtsgericht bestellt, sofern die betroffene Person keinen eigenen Rechtsbeistand zur Seite stehen hat.