Welches Einkommen zählt bei zuzahlungsbefreiung?
Zu den häufigsten Einnahmen, die wir berücksichtigen müssen, gehören unter anderem: Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn, Ausbildungsgehalt, Verdienst aus Minjiob) Renten und Zusatzrenten jeglicher Art (auch Unfallrenten oder Betriebsrenten) Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Überschuss)
Wie hoch ist der Freibetrag bei zuzahlungsbefreiung?
Damit Sie durch die gesetzlichen Zuzahlungen finanziell nicht unzumutbar belastet werden, müssen Sie pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen zuzahlen. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Grenze bei einem Prozent.
Welche Unterlagen braucht man für zuzahlungsbefreiung?
Diese Unterlagen müssen Sie mit dem Antrag einreichen
- Alle Originalquittungen über die geleisteten Zuzahlungen.
- Kopien der Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsbescheinigung oder Steuerauszug)
- Bescheinigung vom zuständigen Arzt über Dauerbehandlung bei chronischen Erkrankungen.
Was zählt zu den Bruttoeinnahmen?
Unter Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt fallen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und gegenwärtig zur Verfügung stehen: Das kann Arbeitseinkommen oder Rente sein. Aber auch Miet- und Pachteinnahmen, Abfindungen oder Betriebsrenten zählen dazu.
Welches Einkommen bei zuzahlungsbefreiung AOK?
5.922 Euro für die Ehepartnerin/ den Ehepartner oder die Lebenspartnerin/ den Lebenspartner(Lebenspartnergesetz) 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.
Wann wird man von der Zuzahlung für Medikamente befreit?
Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Knapp 3.500 Arzneimittel enthält die Liste der Medikamente, die von den Krankenkassen von der Zuzahlung befreit sind (Stand Juli 2020).
Wann wird man von der Rezeptgebühr befreit?
Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2021): Alleinstehende: 1000,48 Euro. Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.150,55 Euro.