Was macht ein Wahlvorstand Kommunalwahl?
Der Wahlvorsteher leitet die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes; in seiner Abwesenheit übernimmt dies der Stellvertreter des Wahlvorstehers. Bei Beschlüssen des Wahlvorstandes entscheidet die Mehrheit aller anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Wahlvorstehers.
Wer führt die betriebsratswahl durch?
Der Wahlvorstand führt die Betriebsratswahl durch.
Wie wird der Wahlvorstand bestellt?
Wer bestellt den Wahlvorstand? Der Wahlvorstand wird vom amtierenden Betriebsrat bestellt. Der Betriebsrat entscheidet auch darüber, wer Vorsitzender des Wahlvorstandes ist, ob die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder auf mehr als drei erhöht und ob Ersatzmitglieder bestellt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 bis 4 BetrVG).
Wer kann Wahlbeisitzer werden?
Als Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer werden Personen bezeichnet, die z.B. am Ablauf einer Wahl und an der Stimmenauszählung mitwirken. Sie sind Mitglieder der Wahlbehörden und werden von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), nominiert.
Wer darf einen BR wählen?
18 Jahre
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 7 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Leiharbeitnehmer können im Einsatzbetrieb wählen, wenn sie dort bereits länger als drei Monate arbeiten (§ 7 Satz 2 BetrVG).
Wer ist Wahlvorstand bei Betriebsratswahl?
Der Wahlvorstand ist dasjenige Gremium, welches die Wahlen zum Betriebsrat durchführt. Er besteht aus einer ungeraden Zahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern, mindestens drei. Sie genießen gemäß § 15 Abs. 3 KSchG Kündigungsschutz.
Wer darf Stimmenauszählung?
Diese Tätigkeit wird von einem Wahlvorstand, Wahlausschuss oder einer Zählkommission geleitet und durch Wahlhelfer tatsächlich ausgeführt, was sich meist aus einer ausdrücklichen Regelung ergibt. Regelungen zur Stimmenauszählung können sich u. a. aus Gesetz, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Satzung ergeben.
Wer ist die Wahlbehörde?
Es gibt:
- eine Bundeswahl-Behörde,
- Landeswahl-Behörden,
- Bezirkswahl-Behörden,
- Gemeindewahl-Behörden,
- Sprengelwahl-Behörden und.
- besondere Wahlbehörden.