Was wird im Erbvertrag geregelt?

Was wird im Erbvertrag geregelt?

Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen, die mit Bindungswirkung ausgestattet ist. Gesetzlich geregelt ist er in § 1941 sowie §§ 2274 ff BGB. Danach kann der Erblasser durch Vertrag Erben einsetzen sowie Vermächtnisse und Auflagen anordnen.

Welche Erbverträge gibt es?

Es gibt zwei Arten von Erbverträgen, einseitige und gegenseitige bzw. mehrseitige. Bei einseitigen Erbverträgen trifft die eine Vertragspartei zu Gunsten der anderen oder einer dritten Person eine erbrechtliche Anordnung für sein Ableben, die sich auf einen Teil oder sein ganzes Vermögen beziehen kann.

Wann macht man einen Erbvertrag?

Ein Erbvertrag ist dann zu empfehlen, wenn sich Personen unwiderruflich begünstigen wollen (zum Beispiel Ehepartner), oder wenn jemand freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichtet. Ein Erbvertrag hindert den Erblasser nicht daran, über sein Vermögen frei zu verfügen, solange er lebt.

Wie entsteht ein Erbvertrag?

Für den Abschluss des Erbvertrages wird eine notarielle Beurkundung benötigt. Beim Abschluss des Erbvertrages müssen alle Vertragsparteien voll geschäftsfähig sein. Sofern kein Rücktrittsrecht vorbehalten würde, müssen alle Änderungen am Erbvertrag von allen beteiligten Parteien bestätigt werden.

Ist ein Erbvertrag auch ein Testament?

Der Erbvertrag ist auch eine Art „Testament“, der Verfügungen von Todes wegen enthält. Allerdings wird der Erbvertrag in Vertragsform errichtet, und es müssen mindestens zwei Vertragsparteien beteiligt sein.

Wie macht man einen Erbvertrag?

Wer als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen will, muss volljährig (mündig) sein. Der Vertrag muss schriftlich aufgesetzt, vor zwei unabhängigen Zeugen öffentlich beurkundet und notariell beglaubigt werden (Art 512 ff. ZGB).

Wie mache ich einen Erbvertrag?

Für einen Erbvertrag werden mindestens zwei Personen benötigt. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Der Erblasser muss für einen Erbvertrag nicht nur testierfähig, sondern voll geschäftsfähig sein. Wer möchte, kann zusätzlich zum Erbvertrag ein Testament errichten.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

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