Wann muss Sonntagsarbeit beantragt werden?
Ausnahmen für einzelne Sonn- und Feiertage nach § 13 Abs. 3 ArbZG, die bei der Arbeitsschutzbehörde zu beantragen sind: fünf Sonn- oder Feiertagen im Kalenderjahr, – zur Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Inventur an einem Sonntag im Kalenderjahr.
Wann ist Feiertagsarbeit erlaubt?
In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wie der Name schon vermuten lässt, alles rund um das Thema Arbeitszeit. Ob es erlaubt ist, an einem Feiertag zu arbeiten, verrät § 9 Absatz 1 ArbZG. Dort heißt es: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Wann darf Arbeitgeber Sonntagsarbeit anordnen?
Generell ist Sonntagsarbeit per Gesetz streng reglementiert. Es gilt der Grundsatz: Wenn die Arbeit auch an einem anderen Tag erledigt werden kann, darf der Arbeitgeber keine Sonntagsarbeit anordnen. Wer sonntags arbeitet, hat nicht automatisch einen Anspruch auf Lohnzuschläge.
Welche Sonntag Arbeiten sind erlaubt?
Darüber hinaus listet das Arbeitszeitgesetz selbst zahlreiche Ausnahmen, wo Sonntagsarbeit möglich ist. So dürfen Arbeitnehmer auch sonntags beschäftigt werden, wenn sie unter anderem bei Rettungsdiensten, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern, Gaststätten oder in Rundfunk und Presse tätig sind.
Wo muss ich Sonntagsarbeit anmelden?
Zuständig für die Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit sind die kantonalen Behörden, im Kanton Zürich das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Im Gesuch muss der Arbeitgeber nachweisen, dass für die Leistung von Nacht- respektive Sonntagsarbeit ein dringendes Bedürfnis besteht.
Welche Feiertage darf man nicht arbeiten?
§ 9 ArbZG widmet sich der sogenannten Sonn- und Feiertagsruhe. Eine Teilantwort auf die Frage, ob Beschäftigte an einem Feiertag arbeiten dürfen, liefert der erste Absatz des genannten Paragraphen: Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Wie werden Feiertage berechnet wenn man arbeitet?
Sonntagsarbeit 50 % (besondere Regelung bei Stundenlöhnen über 25 EUR) Gesetzliche Feiertage 125 %, Weihnachtsfeiertage 150 % zum Grundgehalt.
Kann mein Arbeitgeber mich zwingen sonntags zu arbeiten?
Die Arbeit an Sonntagen ist grundsätzlich gesetzlich gemäß § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verboten. Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass sonntags nicht gearbeitet werden muss, indem z.B. als Arbeitszeit Montag bis Samstag angegeben ist, darf der Arbeitnehmer nicht zur Sonntagsarbeit herangezogen werden.