Wo wird die Restschuldbefreiung veroeffentlicht?

Wo wird die Restschuldbefreiung veröffentlicht?

Das Insolvenzgericht ist verpflichtet seine Entscheidungen und bestimmte weitere Informationen zu einem Insolvenzverfahren öffentlich bekannt zu geben. Die Bekanntmachungen werden im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht (§ 9 InsO).

Wo kann ich Insolvenzen einsehen?

Seit 2002 sind Verbraucherinsolvenzen öffentlich einsehbar Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online. Eine Aktualisierung der Daten findet mehrmals täglich statt.

Wo ist das Insolvenzrecht geregelt?

Das Insolvenzrecht in Deutschland greift auf vier verschiedene Rechtsquellen zurück: Die Insolvenzordnung (InsO) Das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO) Die Verordnung (EG) Nr 1346/2000 (EuInsVO)

Wie schreibt man einen Antrag auf Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach Ablauf von 5 Jahren gemäß § 300 InsO. Meine Insolvenz wurde mit Datum vom […] eröffnet, sodass nunmehr 5 Jahre seit der Eröffnung vergangen sind.

Wie wird die Restschuldbefreiung erteilt?

Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung in der Regel am letzten Termin des Verfahrens. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie von sämtlichen Schulden befreit, die vor dem Insolvenzverfahren bestanden. Ihre Gläubiger können keine alten Forderungen mehr geltend machen.

Wer leitet das Insolvenzverfahren ein?

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners oder der Gläubiger. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass das Vermögen des Schuldners wahrscheinlich ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken.

Welche Arten von Insolvenzverfahren sieht die InsO vor?

Die InsO stellt für insolvente Schuldner verschiedene Verfahrensarten zur Verfügung. Das Regelverfahren wird als „Normalverfahren“ eingesetzt, während das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) ein spezielles Verfahren für besondere Schuldner („Verbraucher“) ist.

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