Was versteht man unter dem Handelsregister?
Definition: Was ist „Handelsregister“? Ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht (Publizitätsprinzip).
Was ist ein Handelsregister und wozu dient es?
Im Handelsregister werden Daten und Fakten von Unternehmen gesammelt. Das ist im Handelsregistereintrag enthalten: in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. wo das Unternehmen seinen Firmensitz und Zweigniederlassungen hat.
Wie funktioniert eine Handelsregistereintragung?
Nachdem Sie Ihr Stammkapital auf Ihr Geschäftskonto eingezahlt und einen Kontoauszug sowie den Einzahlungsbeleg an Ihren Notar gesendet haben, kann dieser die Eintragung ins Handelsregister anstoßen, indem er die Anmeldung und alle relevanten Dokumente elektronisch an das Registergericht übermittelt.
Was bedeutet der Begriff öffentlicher Glaube beim Handelsregister?
Das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister ist ein öffentliches Register, also ein Register, in das jedermann Einsicht nehmen kann.
Wie ist das Handelsregister gegliedert?
Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften), welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden.
Was findet man im Handelsregister?
Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.
Wer kann sich in das Handelsregister eintragen lassen?
Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Nach der Definition in § 1 Handelsgesetzbuch (HGB) gilt als Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Was bedeutet öffentlicher Glaube 15 HGB?
Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden, dann darf sich der Kaufmann nach Ablauf von 15 Tagen darauf berufen. Er kann z.B. auf das Erlöschen einer Prokura verweisen, auch wenn der Geschäftspartner das Handelsregister nicht eingesehen hat und daher keine Kenntnis davon hatte.