Wie beantrage ich Familiennachzug?
Der Visumsantrag zum Familiennachzug ist persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Für die Beantragung ist vorab ein Termin zu buchen. Über die genauen Verfahren und Voraussetzungen informieren die deutschen Auslandsvetretungen auf ihren Webseiten.
Wie viel Gehalt braucht man für eine Familienzusammenführung?
Ist der Ehegatte Ausländer, muss der Ehegatte so viel Geld verdienen, dass beide (und ggf. vorhandene Kinder) davon leben können, ohne dass eine Anspruch auf Leistungen vom JobCenter (Hartz 4) besteht. Für ein Ehepaar ohne Kinder bedeutet dies, dass ca. 1.400,00 € netto verdient werden muss.
Wer entscheidet über Familiennachzug?
Die Ausländerbehörde prüft, ob die gesetzlichen Nachzugsvoraussetzungen erfüllt sind. Beim Ehegattennachzug muss die nachziehende Person beispielsweise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Was ist ein Familiennachzug?
Familiennachzug bezeichnet den Nachzug im Ausland lebender Familienangehöriger zu Einheimischen oder bereits im Aufnahmeland lebenden Migrantinnen und Migranten. Dies betrifft z.B. Ehegatten (Ehegattennachzug) oder (minderjährige) Kinder (Kindernachzug).
Wo kann man Familienzusammenführung beantragen?
Wo beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung? Benötigt Ihr Ehepartner ein nationales Visum Typ D zum Zweck der Familienzusammenführung, dann sollte er das Visum bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Das Auswärtige Amt führt eine Liste über alle deutschen Auslandsvertretungen.
Wann ist eine Familienzusammenführung möglich?
Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist möglich, wenn der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis , Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder Niederlassungserlaubnis ist, über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Wer entscheidet über das Visum?
Wer ist für die Entscheidung über die Ausstellung eines Visums zuständig? Kraft Gesetz (§ 71 Abs. 2 AufenthG ) sind im Ausland die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich.
Was ist der Unterschied zwischen Ehegattennachzug und Familienzusammenführung?
Der Zuzug eines im Ausland lebenden Ehepartners zum Ehepartner, welcher sich in Deutschland befindet zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Ehe bzw. Familie wird als Ehegattennachzug beziehungsweise Familienzusammenführung bezeichnet.
Kann man mit subsidiärem Schutz Familiennachzug?
Ein Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten besteht nicht, § 36a Abs. 1 Satz 3 AufenthG. Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass monatlich bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen können.