Was ist ein ungeteiltes Grundstück?
Wird ein Grundstück ideell geteilt, entsteht Miteigentum mehrerer Eigentümer. Die Miteigentumsanteile werden im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück bleibt als solches einheitlich als ein real ungeteiltes Grundstück erhalten. Es entstehen zwei Grundstücke, die sich eigenständig bebauen und verwalten lassen.
Wann liegt eine Realteilung vor?
Eine Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt dann vor, wenn Gesellschafter einer → Mitunternehmerschaft ihr gemeinschaftliches Engagement beenden und dabei die Mitunternehmerschaft gänzlich auflösen und alle WG in ein anderes Betriebsvermögen (BV) überführen (vgl.
Wann ist ein Grundstück nicht teilbar?
Sieht die sogenannte Bauleitplanung zum Beispiel eine Doppelhaushälfte vor, ist das Gelände im Prinzip nur durch zwei teilbar. Im ungünstigsten Fall darf das Grundstück überhaupt nicht parzelliert werden. In einigen Bundesländern ist das Teilen genehmigungspflichtig.
Was bedeutet Miteigentumsanteil am Grundstück?
Unter einem Miteigentumsanteil versteht man den Bruchteil des Eigentums, der an einem gemeinsamen Immobilieneigentum in Form einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht.
Wie läuft eine Grundstücksteilung ab?
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, muss ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt für Bodenmanagement beauftragt werden. Mit diesen Vermessungsstellen wird der gewünschte Grenzverlauf abgeklärt und diese erstellen daraufhin einen Teilungsentwurf.
Was ist eine unechte Realteilung?
Eine unechte Realteilung liegt dem Erlass zufolge dann vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens, die beim ausscheidenen Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen ausscheidet und die übrigen …
Wer entscheidet ob ein Grundstück geteilt werden darf?
Bevor das Grundstück geteilt wird, bestimmt das Vermessungsamt oder ein ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) den Grenzverlauf. Dafür stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Es sei denn, Sie haben einen Käufer für das Grundstück gefunden und vereinbaren mit ihm die Kostenübernahme.