Was brauche ich fuer die Vermoegensauskunft?

Was brauche ich für die Vermögensauskunft?

Voraussetzung für die Abgabe der Vermögensauskunft ist, dass ein Gläubiger auf Grundlage einer titulierten Forderung (z.B. Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, Beschluss oder notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis) einen Gerichtsvollzieher damit beauftragt, die Vermögensauskunft des Schuldners abzunehmen.

Wie oft kann man die Vermögensauskunft abgeben?

Zum 01.01

Was bedeutet bei der Schufa Der Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen?

Sind Schuldner gesetzlich verpflichtet, die Vermögensauskunft abzugeben? Ja, der Schuldner muss nach § 802c ZPO der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft nachkommen. Bei Nichtabgabe drohen ein Haftbefehl und die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.

Welche Unterlagen braucht der Gerichtsvollzieher?

Welche Unterlagen muss ich dem Vollstreckungsauftrag beifügen?

  • Schuldtitel einschl. Zustellungsnachweis,
  • ggfs. Nachweis der Sicherheitsleistung,
  • Forderungsaufstellung.

Wie lange wird eine Vermögensauskunft gespeichert?

Wie lange gilt eine Vermögensauskunft? Eine einmal erteilte Auskunft gilt normalerweise zwei Jahre. Erst dann muss der Schuldner erneut seine Vermögensverhältnisse offenlegen, wenn der Gläubiger das beantragt.

Wann gibt man eine Vermögensauskunft ab?

Berechtigt zur Abnahme der Vermögensauskunft ist nur der Gerichtsvollzieher. Bei diesem muss der Gläubiger die Abnahme der Auskunft beantragen. Dem Antrag wird jedoch nur stattgegeben, wenn der Gläubiger eine titulierte Forderung besitzt.

Wie lange dauert Vermögensauskunft?

Wie lange gilt ein solcher Offenbarungseid? Der Offenbarungseid hat eine Dauer von zwei Jahren. In dieser Zeit muss eine erneute Auskunft nur erteilt werden, wenn der Gläubiger eine Vermögensverbesserung beim Schuldner glaubhaft darlegen kann.

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