Wer gehört zu den unterhaltsberechtigten Personen?
Folgende Personen gelten demnach als unterhaltsberechtigt:
- Ehegatten (§§ 1360 , 1360a , 1361 BGB )
- frühere Ehegatten (§§ 1569 –1586a BGB )
- Lebenspartner und frühere Lebenspartner (§§ 5 , 12 LPartG )
- Verwandte in gerader Linie (§ 1601 BGB ), dies sind: Kinder.
- Mutter eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615l , 1615n BGB )
Wer ist ein unterhaltsberechtigtes Kind?
Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.
Was ist ein Unterhaltsberechtigter Ehegatte?
Anspruchsberechtigt ist damit derjenige Ehegatte, der sich mit seinen Eigenmitteln nicht angemessen versorgen kann, also bedürftig ist; der andere Ehegatte muss Mittel zur Verfügung haben, die höher sind als der eigene Bedarf, also leistungsfähig sein.
Was darf eine unterhaltsberechtigte Person verdienen?
Je nachdem, wie vielen Menschen ein Schuldner Unterhalt zahlen muss, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Sie liegt zum Beispiel für einen Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person ab dem 1. Juli 2021 gerundet bei 1.729,99 Euro und mit Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen bei 1.989,99 Euro.
Wann gelten Kinder als unterhaltsberechtigt?
Egal, ob ehelich oder unehelich: Kinder sind unterhaltsberechtigt – und das sogar über das 18. Lebensjahr hinaus. Der Unterhaltsanspruch erlischt erst mit dem Abschluss der ersten allgemeinen Berufsausbildung.
Wann muss Unterhalt an den Ehepartner gezahlt werden?
Nach der Scheidung gehen Eheleute auch finanziell getrennte Wege. Unterhalt muss ein Partner dem anderen nur zahlen, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt – zum Beispiel, wenn einer noch kleine Kinder betreut. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes müssen Unterhaltsberechtigte zumindest wieder in Teilzeit arbeiten.