Wie berechnet sich das Regelentgelt?

Wie berechnet sich das Regelentgelt?

Für die Berechnung des Regelentgelts ist das im letzten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten 4 Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahlte Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt heranzuziehen.

Ist Regelentgelt brutto oder netto?

Das Netto-Regelentgelt ist das monatliche Nettoarbeitsentgelt (geteilt durch 30) zuzüglich der beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (geteilt durch 360) multipliziert mit dem Anteil Netto durch Brutto. Regel 3: Das Krankengeld darf 100 % des kalendertäglichen Nettoarbeitsengelts nicht überschreiten.

Welche Lohnabrechnung für Krankengeld?

Wird Krankengeld im Anschluss an eine andere Entgeltersatzleistung geleistet (z. Verletztengeld, Übergangsgeld), gilt als Bemessungszeitraum der letzte abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der ersten Entgeltersatzleistung (vgl. § 49 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX –).

Was wird vom Brutto Krankengeld abgezogen?

Abzüge. Abgezogen vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der drei genannten Versicherungen.

Was gehört zum Regelentgelt?

Das Regelentgelt ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Wie berechnet man das Bruttokrankengeld?

Maximal darf das Bruttokrankengeld 90 % vom Nettolohn betragen. Diese Maximalgrenze greift häufig ein. In unserem Beispiel sind 90 % von 1.833€ netto 1.649,70 €. Geteilt durch 30 Tage ergibt sich ein Brutto-Krankengeld von 55 €.

Wie wird das Netto Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld darf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Somit ist das aus dem Regelentgelt errechnete Krankengeld mit 90 % des Netto-Arbeitsentgelts zu vergleichen. Dabei ist das Netto-Arbeitsentgelt wie das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2 SGB V zu berechnen.

Welcher Zeitraum zählt für Krankengeld?

In die 78 Wochen Anspruchsdauer auf Krankengeld werden alle Tage einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet, egal von wem in der Zeit eine Leistung bezogen wird. Erhalten Sie Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung während einer Rehabilitationsmaßnahme, ruht das Krankengeld.

Was braucht die Krankenkasse für Krankengeld?

Krankengeld für Arbeitnehmer: Formulare und Hinweise

  • Antragsformular der AOK für Arbeitnehmer – unterschrieben und vollständig ausgefüllt (Zum Formular)
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Ihres Arztes (Ausfertigungen für die Krankenkasse)
  • Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers.

Wie wird Krankengeld berechnet vom Brutto oder netto?

Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt.

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