Bei welchem Elternteil wird das Kind krankenversichert?
Nur in der gesetzlichen Versicherung können Kinder bis zum 25. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. Voraussetzungen sind, dass entweder beide Eltern gesetzlich versichert sind oder zumindest jenes Elternteil, das die höheren Einnahmen hat und dass die Kinder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Wie oft wird Familienversicherung überprüft?
Die TK ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr und bei Ehe- oder Lebenspartnern ab 65 Jahren ist die Prüfung nur alle drei Jahre nötig.
Wer muss Antrag auf Familienversicherung stellen?
Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Angehörige hat, die die Voraussetzungen erfüllen, kann einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Möchtest du gern mitversichert sein, muss der Antrag für dich über den Versicherungsnehmer erfolgen. Du selbst kannst dies nicht tun.
Bei welcher Krankenkasse wird das Kind versichert?
Kinder können im Regelfall bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden, das heißt, sie sind kostenlos bei der Krankenversicherung ihren Eltern mitversichert. Geht der Nachwuchs nach der Volljährigkeit noch zur Schule, kann die Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr, bei Studium und Ausbildung bis zum 25.
Wie viel dazuverdienen bei Familienversicherung?
Des Weiteren darf der Ehepartner oder das Kind im Rahmen einer Familienversicherung kein eigenes Einkommen haben, das über einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße (West) liegt. Aktuell beträgt die Einkommensgrenze für eine kostenfreie Familienversicherung seit dem 1. Januar 2020 455 Euro im Monat.
Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?
Einen Antrag auf die Familienversicherung für Ihren Ehepartner können Sie jederzeit stellen. In beiden Fällen müssen zunächst die Voraussetzungen geprüft werden. Alternativen zum Antrag über „Meine TK“: Online: Mit einem Einmal-Kennwort können Sie den Antrag online ausfüllen, ohne sich für „Meine TK“ zu registrieren .
Welche Unterlagen für Familienversicherung?
eine Geburtsurkunde/einen Abstammungsnachweis für das zu versichernde Kind bei. durch geeignete Urkunden (z. B. Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde) oder – sofern deren Vorlage nicht möglich ist – durch andere geeignete Unterlagen (z.