Wann ist die Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Zahnzusatzversicherung ist im Grunde für alle sinnvoll, die erstens gesetzlich versichert sind und sich zweitens vor hohen Zuzahlungen schützen möchten. Vor allem dann, wenn ihnen eine höherwertige Versorgung und die Zahnästhetik wichtig ist und ihnen die Regelversorgung der gesetzlichen Versicherung nicht genügt.
Sollte man eine Zahnzusatzversicherung haben?
Grundsätzlich kann sich eine Zahnzusatzversicherung unter Abwägung individueller Faktoren lohnen. Entscheidend ist, welche Leistungen versichert werden sollen. Reicht Ihnen eine von der Kasse bezahlte Regelversorgung, auch mit Eigenbeteiligung bei Zahnersatz, dann kann es günstiger sein privat Geld anzusparen.
Wie zahlt meine Zahnzusatzversicherung?
Nach Erhalt der Rechnung prüft der Versicherer die Leistung und erstattet je nach Tarif entweder die Restkosten abzüglich der Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt, oder eine bestimmte Prozentsumme des Rechnungsbetrags. Meist muss der Patient einen Teil der Kosten selbst bezahlen.
Was ist wichtig bei einer Zahnzusatzversicherung?
Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll – sie schützt vor hohen Kosten, die jeden treffen können, der gesetzlich krankenversichert ist. Mittlerweile sind viele renommierte Fachmagazine wie etwa Finanztip oder die Stiftung Warentest der Ansicht, dass eine Zahnzusatzversicherung durchaus empfehlenswert ist.
Welche Zahnzusatzversicherung empfehlen Zahnärzte?
TOP 5 Erwachsene
- Die Bayerische. Die Bayerische – ZAHN Prestige. ∅-Erstattung/ WaizmannWert: 100%
- DFV. DFV – ZahnSchutz Exklusiv 100. ∅-Erstattung/ WaizmannWert: 100%
- ARAG. ARAG – Dent100. ∅-Erstattung/ WaizmannWert: 100%
- DKV. DKV – KDTP100 + KDBE. ∅-Erstattung/ WaizmannWert: 99%
- Württembergische. Württembergische – PrivatPlus.
Wie lange muss eine Zahnzusatzversicherung bestehen?
Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Tarif ein Jahr (z.B. bei der Advigon Versicherung) bis max. 2 Jahre. Wobei die meisten Versicherer das Kalenderjahr als Versicherungsjahr zählen, so dass immer zum 31.12. eines Jahres vom Versicherten mit 3 Monaten Frist gekündigt werden kann.
Wie benutze ich meine Zahnzusatzversicherung?
Zahnzusatzversicherungen funktionieren nach dem Prinzip der privaten Krankenversicherung. Der behandelnde Zahnarzt kann die Kosten also nicht direkt mit der Versicherung abrechnen. Die entstandenen Behandlungskosten werden zunächst dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.