Wann darf Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?
Zwangsurlaub ist nur bei dringenden betrieblichen Belangen zulässig. Diese können in der Corona-Krise gegeben sein, wenn die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Arbeitgeber müssen vor der Anordnung von Zwangsurlaub andere Optionen prüfen.
Was sind dringende betriebliche Gründe für Zwangsurlaub?
Grundsätzlich sind es Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen ihren Grund haben. Nicht ausreichend für die Anordnung von Zwangsurlaub sind nach allgemeiner Auffassung ein kurzfristiger Auftragsmangel oder Betriebsablaufstörungen.
Wann muss Zwangsurlaub angekündigt werden?
Sie sind überwiegend bereits im Arbeitsvertrag verankert oder müssen vor dem Urlaubsjahr angekündigt werden. Der Arbeitgeber oder der Chef des Unternehmens legen diese fest. Dabei handelt es sich in aller Regel um zwei bis drei Wochen.
Was sind dringende betriebliche Belange?
Dringend sind die betrieblichen Belange, wenn die Urlaubserteilung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führen würde und dem Arbeitgeber keine anderen Maßnahmen als die Urlaubsverweigerung zur Lösung des Problems zur Verfügung stehen.
Kann mir mein Arbeitgeber Urlaub vorschreiben?
Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen? Nein. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub im Grunde nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren, so § 7 Abs. 1 BUrlG.
Kann mir der Arbeitgeber meinen Urlaub vorschreiben?
Kann mir mein Chef meinen Urlaub vorschreiben?
Was heißt betriebliche Gründe?
Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden.
Was sind arbeitsrechtliche Belange?
Das Arbeitsrecht regelt alle Belange der Arbeitswelt, d.h., welche Rechte und Pflichten ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen haben. So ist etwa genau festgelegt, wie lang die wöchentliche Arbeitszeit höchstens sein darf oder wie lang der Urlaub sein muss. Auch die Löhne werden genau ausgehandelt.