Welche Krankenkasse uebernimmt Hepatitis-A-Impfung?

Welche Krankenkasse übernimmt Hepatitis-A-Impfung?

Reiseimpfungen. Wer aus nicht beruflichen Gründen ins Ausland reist (z.B. Urlaub macht), muss empfohlene Impfungen wie gegen Cholera, Hepatitis A und B oder Typhus normalerweise aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht zur Kostenübernahme verpflichtet.

Wie oft muss man Hepatitis A impfen?

Für die Grundimmunisierung mit der aktiven Hepatitis-A-Impfung sind zwei Injektionen erforderlich: Nach der ersten Impfung verabreichen Ärzte im Abstand von sechs bis zwölf Monaten die zweite Impfdosis. Auch bei der Hepatitis-A-Typhus-Kombinationsimpfung genügen zwei Spritzen.

Wer braucht Hepatitis-A-Impfung?

Personen mit Lebererkrankungen, Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung ( z.B. Männer, die Sex mit Männern haben), Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z.B. bei Hämophilie), Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen sowie.

Wird die Hepatitis-A-Impfung von der Krankenkasse übernommen?

Die Impfungen gegen das Hepatitis-Virus werden bei Erwachsenen als Indikationsimpfungen gehandhabt. Das bedeutet: Die Hepatitis A- und B-Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen und unter bestimmten Bedingungen empfohlen und hier von der Krankenkasse bezahlt.

Wer trägt Kosten für Hepatitis Impfung?

Die GKV finanziert die Hepatitis B-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wann Auffrischung Hepatitis A?

Derzeit empfehlen die meisten Experten eine Auffrischimpfung nach 10-15 Jahren bei Aufenthalten in Gebieten mit erhöhtem Risiko. Neben dem Hepatitis A-Impfstoff ist auch ein Kombinationsimpfstoff mit einem Hepatitis B-Impfstoff und eine Kombination mit einem Impfstoff gegen Typhus erhältlich.

Wann wird Hepatitis A geimpft?

Kinder können in der Regel ab dem ersten Geburtstag gegen Hepatitis A geimpft werden. Für einen langfristigen Schutz gegen Hepatitis A sind zwei Impfungen mit Einzelimpfstoff im Abstand von sechs bis zwölf Monaten bzw. sechs bis 18 Monaten (je nach Impfstoff) erforderlich.

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