Was kann man gegen eine Besitzstoerungsklage tun?

Was kann man gegen eine Besitzstörungsklage tun?

Wer die Besitzstörungsklage abwenden möchte, muss zumindest die Unterlassungserklärung abgeben. Gibt man diese nicht ab und der Besitzer reicht die Besitzstörungsklage ein, muss man bei einem verlorenen Prozess weitere Kosten und Gerichtsgebühren zahlen.

Wo kann ich eine Besitzstörungsklage machen?

Nachdem der Anwalt geprüft hat, ob das Aufforderungsschreiben sinnvoll ist, sendet er dem Störer eine Unterlassungsaufforderung. Stimmt der Störer dieser nicht zu, reicht der Anwalt eine Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht ein.

Wie reiche ich eine Besitzstörungsklage ein?

Folgende Sonderregelungen sind zu beachten. Die Besitzstörungsklage muss binnen dreißig Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und der Identität des Störers bei Gericht einlangen (Postaufgabe genügt nicht!). Über die Identität des Störers muss sich der Gestörte innerhalb angemessener Frist informieren.

Was kann ich machen wenn jemand auf meinem Grundstück geparkt?

Konsequenzen bei unberechtigtem Parken auf einem Privatgrundstück. Steht ein unbefugtes Fahrzeug auf Ihrem Parkplatz, können Sie selbstverständlich die Polizei verständigen. Diese kann den Falschparker über sein Nummernschild ermitteln und zum Umparken auffordern.

Was ist ruhiger Besitz?

Das Gesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen Eigentum und Besitz. Der ruhige Besitz wird beispielsweise dadurch gestört, in dem sich eine oder mehrere Personen unbefugt auf einem Grundstück (ob in der Wohnung oder „nur“ im Garten ist unerheblich) aufhalten.

Wie kann man sich gegen eine Unterlassungserklärung wehren?

Wehren Sie sich gegen die Unterlassungserklärung. Sind die Vorwürfe nicht berechtigt, kann ein Anwalt beim Widerspruch wertvolle Hilfe leisten. Er gewährleistet, dass Ihre Einwände juristisch fundiert und gut begründet sind.

Wann kann man eine Besitzstörungsklage machen?

Die Besitzstörungsklage muss binnen dreißig Tagen ab Kenntnis der Besitzstörung und der Identität des Störers bei Gericht einlangen (Postaufgabe genügt nicht!). Über die Identität des Störers muss sich der Gestörte innerhalb angemessener Frist informieren. Ansonsten hindert die Unkenntnis den Fristenlauf nicht.

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