Was versteht man unter einem Landschaftsschutzgebiet?
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG „ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“
Wie erkennt man ein Landschaftsschutzgebiet?
In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Landschaftsschutzgebiete durch einen Seeadler in einem grünen Dreieck ausgezeichnet. In allen neuen Bundesländern gilt eine Eule in einem Fünfeck. In Niedersachsen, Berlin und Bremen nutzt man eine Eule in einem grünen Dreieck.
Was ist in einem Naturschutzgebiet nicht erlaubt?
(1) In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile, zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen können.
Was kostet Parken im Landschaftsschutzgebiet?
Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen
Vergehen | Bußgeld (in Naturschutzgebieten)1 | Bußgeld (außerhalb geschützter Flächen) |
---|---|---|
– über 1.000 Quadratmeter | 2.500 – 50.000 € | 1.250 – 40.000 € |
Zelt oder Wohnwagen | ||
– bis 10 Tage | 15 – 300 € | 8 – 150 € |
– jeder weiterer Tag | 10 – 80 € | 5 – 80 € |
Welche Pflanzen darf man nicht pflücken?
Mit dem besonderen Schutz dieser Pflanzen ist verbunden, dass diese keinesfalls entnommen werden dürfen. So gehören Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Küchenschellen, Narzissen, Schachblumen, Schwertlilien, Tulpen, alle Nelken und Enziane und die meisten Farne zu den besonders geschützten Arten.
Was darf man im Vogelschutzgebiet?
Vogelschutzgebiet ist außerdem ein unverbindlicher Sammelbegriff für alle Arten von Schutzgebieten, deren Zweck hauptsächlich im Schutz von Vögeln insbesondere durch Erhaltung ihrer Nahrungs-, Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsstätten besteht.