Werden Krankmeldungen überprüft?
Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse die Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MDK) beantragen. In diesem Antrag auf gutachtliche Stellungnahme des MDK muss der Arbeitgeber seine Zweifel möglichst detailliert erläutern und durch Tatsachen begründen.
Kann Arbeitgeber Krankheit überprüfen?
Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Er hat mithin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch.
Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung anzweifeln?
Allerdings kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit nicht einfach aus dem Bauch heraus anzweifeln. Er braucht stichhaltige Beweise. Um diesen Beweis zu erschüttern, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die “ernsthafte und begründete Zweifel” an der attestierten Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen.
Wie prüft MDK Arbeitsunfähigkeit?
Der Medizinische Dienst übermittelt Ihrer Krankenkasse ein schriftliches Gutachten. Sollte der Arbeitgeber die Frage nach der Arbeitsfähigkeit gestellt haben, teilt die Krankenkasse ihm auf dieser Grundlage lediglich mit, ob eine Arbeitsfähigkeit besteht oder nicht.
Kann mich der Arbeitgeber während einer Krankheit in die Firma zitieren?
Auch wenn diese Anforderungen erfüllt sind, ist der Arbeitgeber nur berechtigt, den erkrankten Arbeitnehmer anzuweisen, im Betrieb zu erscheinen, wenn die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist.
Was darf der Arbeitgeber Wenn ich krank bin?
Die wichtigste Faustregel lautet: Alles, was Ihre Genesung nicht beeinträchtigt, ist während einer Krankschreibung erlaubt. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich also so verhalten, dass Sie möglichst bald wieder einsatzfähig sind – das gilt mit Blick auf Konzertbesuche genauso wie für Sport oder andere Aktivitäten.
Kann mein Arbeitgeber mich zum medizinischen Dienst schicken?
§ 3 EFZG. Oft wird der Medizinische Dienst auf Verlangen des Arbeitgebers tätig, wenn dieser Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers hat. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Wann darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zum Betriebsarzt schicken?
Ist ein Arbeitnehmer längere Zeit krank, muss er das mit einem ärztlichen Attest belegen. Dabei kann der Arbeitgeber aber unter Umständen eine Untersuchung durch einen Amtsarzt fordern.