Wie wehre ich mich gegen eine Zwangsvollstreckung?

Wie wehre ich mich gegen eine Zwangsvollstreckung?

Die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) ist gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts möglich. Sie ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung bei dem Vollstreckungsgericht oder dem Landgericht einzulegen.

Was ist eine Abwehrklage?

Die Abwehrklage wird auch als Eigentumsfreiheitsklage bezeichnet. Vor der Klageerhebung ist bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten zu prüfen, ob nach dem Landesrecht zunächst eine obligatorische Streitschlichtung durchzuführen ist.

Was kostet vollstreckungsgegenklage?

Für die Klage nach § 767 ZPO verdient der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) bzw. eine 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) bei vorzeitiger Erledigung des Auftrags.

Wie kann man sich gegen einen Titel wehren?

Ausgangspunkt: 2-wöchige Einspruchsfrist Gegen einen Vollstreckungsbescheid muss binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, um dessen Rechtskraft zu vermeiden, (§ 700 ZPO i.V.m. § 339 ZPO). Rechtsmittel hiergegen stehen dann grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung.

Was ist eine unterwerfungserklärung?

Die Unterwerfungsklausel (auch als Unterwerfungserklärung bekannt) ist gem. § 794 Absatz 1 Nr. 5 ZPO [Zivilprozessordnung] eine wesentliche Voraussetzung für die Vollstreckbarkeit einer Urkunde. Mit einer solchen Klausel unterwirft sich ein Schuldner nämlich der sofortigen Zwangsvollstreckung.

Was sind materiell rechtliche Einwendungen?

Die Begriffe Einwendung und Einrede bezeichnen im deutschen Zivilrecht materiell-rechtliche Verteidigungsmittel des Schuldners gegen die Realisierung von Ansprüchen des Gläubigers. Einwendungen und Einreden bewirken, dass der Anspruch entweder nicht entsteht, wieder erlischt oder trotz Bestehens nicht durchsetzbar ist.

Kann man gegen Zwangsvollstreckung Widerspruch einlegen?

Kann man gegen einen Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen? Der Schuldner kann gegen den ihm zugestellten Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wenn die Forderung unberechtigt ist. Dann geht das Mahnverfahren in ein Klageverfahren über.

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