Welche Wirkung hat die Abgeltungssteuer?
Mit der Abgeltungsteuer wurde somit für Kapitalerträge, ähnlich wie bei der Lohnsteuer, ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt. Die Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlenden Stellen ( z.B. Banken, Finanzdienstleister) behalten die Steuer ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.
Was fällt unter die Kapitalertragsteuer?
Fast alle Kapitalerträge (Kapitaleinkünfte) fallen unter die Regelung zur Abgeltungssteuer. Dazu gehören: Zinsen auf Spareinlagen. Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere.
Was bedeutet Zinsabschlag?
Der Zinsabschlag war bis Ende 2008 eine Form der Kapitalertragsteuer. Er wurde auf Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben und war durch das kontoführende Kreditinstitut an das Finanzamt abzuführen, wenn kein Freistellungsauftrag vorlag oder das Freistellungsvolumen überschritten wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer?
Kapitalerträge sind die Gewinne aus deinen Geldanlagen. Hierzu gehören z.B. Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Zinsen vom Sparkonto oder Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen. Für diese Kapitalerträge musst du als Besitzer bzw. Anleger seit 2009 eine Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragsteuer genannt) zahlen.
Welche Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer?
Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen ( z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.
Wann fällt die Abgeltungssteuer an?
Sparer, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.