Wer muss die Müllgebühren bezahlen?
Die Abfallgebühr wird dem Grundstückseigentümer vorgeschrieben, dieser muss das notwendige Restabfallvolumen nach Anzahl der Personen zur Verfügung stellen. Gemäß der letztgültigen Abfallordnung der Gemeinde muss jedem Einwohner ein Behältervolumen von mindestens 5 Liter pro Woche zur Verfügung stehen.
Werden Müllgebühren nach Personen oder Wohnfläche?
Bei den – regelmäßig nicht nach Verbrauch – zu erfassenden Müllkosten kommt der Umlageschlüssel nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteil als auch nach der Personenzahl in Betracht. Grundsätzlich ist die Umlage von Kosten nach den in der Liegenschaft lebenden Personen abzulehnen.
Wie dürfen Müllgebühren abgerechnet werden?
Der Vermieter darf die anfallenden Müllgebühren auf alle Mieter umlegen: die Kosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Jedoch ist die Anschaffung der Mülltonnen nicht umlagefähig, weshalb die Kosten für die Mülltonnen vom Vermieter selbst getragen werden müssen.
Wer muss Müllgebühren bezahlen Mieter oder Vermieter?
Wer zahlt die Müllgebühren – Mieter oder Vermieter? Die Höhe der Müllgebühren hängt von der Menge des Mülls, beziehungsweise der Größe und Anzahl der Tonnen ab. Diese Kosten bezahlt der Vermieter an die zuständige Kommune und gibt sie in Form von Nebenkosten an die Mieter weiter.
Werden Müllgebühren pro Person berechnet?
Müllgebühren und ihre Berechnungsgrundlagen Pro Person oder pro qm? Und wie werden sie umgelegt? Grundsätzlich entscheidet der Mietvertrag, wie die Müllgebühren für Mieter verrechnet werden.
Wer zahlt die Müllgebühren Mieter oder Vermieter?
Wie kann man die Müllgebühren auf die Mieter umlegen?
Grundsätzlich gilt Die von den Gemeinden für die Müllabfuhr erhobenen Müllgebühren sind in voller Höhe umlagefähig. Der Vermieter reicht die Müllgebühren in vollem Umfang über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weiter. Die Verursacher des Mülls müssen in diesem Fall auch die Kosten tragen.