Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere auf Zinsen und Dividenden), auf schweizerischen Lotteriegewinnen *) und auf bestimmten Versicherungsleistungen.
Wo sehe ich Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer (VSt) ist eine Bundessteuer und kann daher nur in der Schweiz erhoben werden. Ob auf Ihren Erträgen Verrechnungssteuer erhoben wurde, sehen Sie auf Ihren Belegen (Steuerverzeichnis der Bank, Zins- und Saldobescheinigung usw.).
Hat mein Konto eine Verrechnungssteuer?
Wer ein Post- oder Bankkonto hat, kennt das: Ende Jahr gibts Zins. Aber meistens zieht die Post oder die Bank gleich 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. Diese erhält man später von der Steuerverwaltung zurück, sofern man die Zinsen als Einkommen deklariert.
Wer muss Verrechnungssteuer zahlen?
Zinsen und ähnliche Kapitalerträge aus Anleihen und ähnlichen Forderungen; Dividenden und andere Vorteile aus Aktien, GmbH-Anteilen, Genossenschaftsanteilen, Partizipationsscheinen und Genussscheinen. Ausschüttungen aus Anlagefonds. Zinsen auf Kundenguthaben bei Banken und Sparkassen.
Was bedeutet VST Steuer?
Die Vorsteuer ist eine Umsatzsteuer, die dem Unternehmer bei einem Lieferungskauf oder dem Erwerb sonstiger Leistungen auf seine Zahllast angerechnet wird. Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen ist in den Rechnungsbeträgen die Umsatzsteuer enthalten.
Wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?
Die Verrechnungssteuer wird Ihnen zurückerstattet, wenn Sie in der Steuererklärung Ihre Vermögenswerte und die darauf erzielten Vermögenserträge deklarieren. Die Forderung um Rückerstattung erfolgt somit automatisch. In der Regel wird der Betrag mit den Kantonssteuern verrechnet oder zurückbezahlt.
Was bedeutet VST frei?
Die Verrechnungssteuer (VSt) ist eine Bundessteuer. Sie wird direkt an der Quelle erhoben für Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen, auf schweizerischen Lotteriegewinnen und auf bestimmten Versicherungsleistungen. Ab 2010 sind die Zinserträge bis CHF 200 bei allen Kundenguthaben von der Verrechnungssteuer befreit.
Habe ich Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer wird vom Bund auf schweizerische Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen etc.), Lotteriegewinne sowie auf Versicherungsleistungen erhoben. Diese beträgt 35 Prozent und wird an der Quelle erhoben.