Was sind Betriebsablaufstoerungen?

Was sind Betriebsablaufstörungen?

Betriebsablaufstörungen: Es muss sich um schwerwiegende Störungen im Produktionsprozess handeln, die der Arbeitgeber nicht durch Überbrückungsmaßnahmen vermeiden kann.

Was versteht man unter personenbedingte Kündigung?

Als „personenbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer wegen persönlicher Umstände künftig nicht mehr beschäftigt werden kann.

Wer stellt negative Gesundheitsprognose aus?

Gelingt es dem Arbeitnehmer, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern, obliegt es dem Arbeitgeber, den vollen Beweis für die negative Gesundheitsprognose zu führen. In der gerichtlichen Praxis werden oft die behandelnden Ärzte vernommen, ggf. wird auch ein Sachverständigengutachten erforderlich.

Was ist eine negative Prognose?

Es gibt eine negative Gesundheitsprognose. Das heißt, es müssen objektive Tatsachen vorliegen, die weitere Erkrankungen im bisherigen Umfang befürchten lassen. Die prognostizierten Fehlzeiten führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen.

Was sind personenbedingte Gründe für eine Kündigung?

Durch den in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund müssen die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers konkret und erheblich beeinträchtigt werden. Ein solche Beeinträchtigung kann hervorgerufen werden durch: Störungen im Betriebsablauf. wirtschaftliche Belastungen des Arbeitgebers.

Welche Gründe für eine personenbedingte Kündigung?

Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung

  1. Fehlende Fähigkeit bzw. Eignung zur Erledigung der Arbeit.
  2. Beeinträchtigung betrieblicher oder vertraglicher Interessen.
  3. Negative Prognose.
  4. Kündigung als letztes Mittel („Ultima Ratio“)
  5. Interessenabwägung.

Was ist eine negative Gesundheitsprognose?

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