Wie dürfen Brandschutztüren offengehalten werden?
Brandschutztüren dürfen nicht durch Keile, Haken und dergleichen oder durch das Davorstellen von Gegenständen offen gehalten werden, auch wenn dies nur kurzfristig erfolgt. Gemäß den bauaufsichtlichen Bestimmungen müssen Brandschutztüren ständig geschlossen (nicht abgeschlossen) werden.
Wie muss eine Brandschutztür gekennzeichnet sein?
Brandschutztüren sind mittels einem Schild auf der Tür gekennzeichnet. Auf diesem Schild ist die Zulassungsnummer des DIBt, der Hersteller wie auch das Herstellungsjahr eingeprägt. Fehlt dieses Schild/ Kennzeichnung oder wird entfernt so erlischt die Zulassung als Feuerschutzabschluss oder eine Zulassung lag nie vor.
Was ist eine VDS Türe?
Eine eindeutige Definition, was unter »dicht schließend« (DS) oder »vollwandig dicht- und selbstschließend« (VDS) zu verstehen ist, gibt es nicht. Da es betreffend dieser Eigenschaft der Brandschutztür keine Norm bzw. Prüfnorm gibt, existieren für die vds-Tür oder DS-Tür unterschiedliche Definitionen.
Wann schließen Brandschutztüren?
Brandschutztüren können ihre Funktion nur erfüllen, wenn sie • stets geschlossen gehalten werden, bzw. wenn sichergestellt ist, dass sie im Brandfall selbsttätig schließen. Deshalb dürfen sich niemals festgekeilt oder festgebunden werden!
Wo sind Brandschutztüren gekennzeichnet?
Die Kennzeichnung von Brandschutztüren trägt neben anderer Daten immer eine “T” Markierung und eine Ziffer. Die Zahl gibt an, bis zu wie viele Minuten die Tür mindestens gegen die Flammen standhalten muss. Die Kombination hinter zum Beispiel der Brandschutztür T90 steht demnach für eine Dauer von 90 Minuten.
Wo sind Brandschutztüren erforderlich?
Wo sind Brandschutztüren notwendig? Brandschutztüren werden typischerweise an folgenden Stellen in Gebäuden verbaut: in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung) in Treppenhäusern.