Wann muss man die Erstuntersuchung machen?

Wann muss man die Erstuntersuchung machen?

Wann muss der jugendliche Auszubildende zur Erstuntersuchung? Für Auszubildende, die zum Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, fordert § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz ( JArbSchG) eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung, die nicht älter als 14 Monate ist.

Was ist bei einer Erstuntersuchung?

Als Erstuntersuchung bezeichnet man die ärztliche Untersuchung minderjähriger Berufseinsteiger. Sie ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle unter 18-Jährigen, die eine duale Ausbildung beginnen wollen, verpflichtend.

Was muss man zur Erstuntersuchung mitbringen?

Impfungen beinhalten können, Ihren Impfpass, falls vorhanden, auch den Allergiepass. Zudem bitte Ihren Personalausweis, sowie bei Untersuchungen zur Fahrtätigkeit Ihren Führerschein. Sollten Sie das erste Mal zu uns kommen, können Sie –falls vorhanden- Ihre letzte Arbeitsmedizinische Bescheinigung mitzubringen.

Woher bekomme ich das Formular für die Erstuntersuchung?

Sollten Sie in der Schule das Formular nicht bekommen, können Sie es auch im zuständigen Kreisverwaltungsreferat besorgen. Wichtig ist aber, dass auf dem Formular der Stempel der letzten Schule ist; den müssen Sie notfalls besorgen.

Was braucht man für die Untersuchung vor der Ausbildung?

Der Hausarzt prüft, ob man für eine Berufsausbildung gesundheitlich geeignet ist. Außerdem bestimmt er Größe und Gewicht, misst den Blutdruck, hört Herz und Lunge ab, nimmt eine Urinprobe und testet das Hör- sowie das Sehvermögen.

Wird bei einer Erstuntersuchung Blut abgenommen?

Schließlich wird Ihr Arzt Hormonuntersuchungen im Blut veranlassen. Hierfür wird Ihnen Blut von unseren darin sehr erfahrenen Assistentinnen abgenommen. Eventuell werden auch Funktionstests notwendig sein, die Ihr Arzt vorher mit Ihnen bespricht.

Was ist die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?

Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsge- fährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte.

Wie wird die Jugendarbeitsschutzuntersuchung abgerechnet?

Die Abrechnung der Jugendschutzarbeitsuntersuchungen erfolgt mit der Quartalsabrechnung mittels einer zertifizierten Abrechnungssoftware online über die KV Bremen. des Folgejahresdirekt an die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat Arbeitsschutz, Contrescarpe 72, 28195 Bremen gesendet.

Woher bekomme ich den Erhebungsbogen?

Die Jugendlichen erhalten in der Arztpraxis einen Erhebungsbogen. Er wird von den Eltern oder anderen Sorgeberechtigten ausgefüllt und von Eltern und Jugendlichen gemeinsam unterschrieben. Der Bogen wird während der ärztlichen Untersuchung zurückgegeben.

Wo bekomme ich einen Untersuchungsberechtigungsschein RLP?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

Wo bekomme ich den Erhebungsbogen?

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