FAQ

Was macht eine KG aus?

Was macht eine KG aus?

Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Sie besteht aus einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und mind. Auch juristische Personen können Kommanditist oder Komplementär sein.

Wann beginnt eine Kommanditgesellschaft?

Die KG wird im Innenverhältnis durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages von mindestens zwei Personen, den Gesellschaftern, begründet (vgl. §§ 105, 161 Abs. 2 HGB). Dabei muss der Gesellschaftszweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma sein.

Was ist das Besondere an einer Kommanditgesellschaft?

Das Besondere an der Kommanditgesellschaft besteht darin, dass es innerhalb der KG zwei Arten von Gesellschaftern gibt, die jeweils unterschiedlich gegenüber den Gläubigern haften. Wichtig sind hierbei die Rollen von Komplementär und Kommanditist, die im Folgenden genauer erläutert werden.

Was versteht man unter einer KG?

Eine Kommanditgesellschaft (in Deutschland, Belgien und Österreich abgekürzt KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, wobei für Verbindlichkeiten der Gesellschaft …

Ist eine KG kreditwürdig?

Eine KG genießt i. d. R. eine hohe Kreditwürdigkeit. Ein erwirtschafteter Gewinn muss nach den Bestimmungen im HGB sowie im Gesellschaftsvertrag geteilt werden. Der Verlust wird im angemessenen Verhältnis der Anteile an der Gesellschaft verteilt.

Wie kann eine KG gegründet werden?

Die Gründung einer KG setzt einen Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens einem Komplementär und einem Kommanditisten voraus. Ein Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich an keine Form gebunden, Sie dürfen ihn daher auch mündlich schließen. Allerdings wird die Schriftform empfohlen.

Was ist das Besondere an einer GmbH UND CO KG?

Eine KG hat zwei Arten von Gesellschaftern: Die unbeschränkt haftenden Komplementäre und die Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage und damit beschränkt haften. Die Besonderheit der GmbH & Co. KG besteht nun darin, dass die Komplementärsstellung in der KG von einer GmbH wahrgenommen wird.

Was sind die Vor und Nachteile der KG?

Vor der Gründung einer KG sollten Sie sich Gedanken über die Vor- und Nachteile der Gesellschaft machen. Sie brauchen zwar kein Mindestkapital. Ein Nachteil ist aber z.B., dass die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen haften.

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