Was ist ein Erstattungsüberhang aus Kirchensteuern?
Die Erstattung von Kirchensteuer führt nach der gesetzlichen Regelung (§ 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG) zu einem Erstattungsüberhang, wenn keine Verrechnungsmöglichkeit mit in demselben Veranlagungszeitraum gezahlter Kirchensteuer zur Verfügung steht.
Was ist ein Erstattungsüberhang?
Werden die Beiträge bzw. die Kirchensteuer für das Zahlungsjahr in einem späteren Jahr erstattet, sind sie von den Zahlungen im Erstattungsjahr abzuziehen. Das geht nicht, wenn die Erstattungen darüber hinausgehen. Es ergibt sich dann ein Erstattungsüberhang.
Was versteht man unter erstattete Kirchensteuer?
Mit dieser Steuerminderung fördert der Staat die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Hat jemand in einem Jahr zuviel Steuern gezahlt, erhält er auch den anteiligen Kirchensteuerbetrag zurück. Die Erstattung verringert die Kirchensteuer und die Sonderausgaben im Jahr der Erstattung.
Wann ist ein verlustrücktrag möglich?
Ein Verlustrücktrag liegt vor, wenn Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode aufgerechnet werden. Der Verlustrücktrag spielt insbesondere im Einkommenssteuerrecht eine bedeutsame Rolle. Der Begriff ist in § 10d Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert.
Wie bekommt man Kirchensteuer zurück?
Tatsächlich kannst Du Dir einen Teil der gezahlten Kirchensteuer zurückholen. Dazu musst Du nur eine Einkommensteuererklärung machen. Denn die gezahlte Kirchensteuer – und dazu gehört auch das Kirchgeld – ist unbeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig (§ 10 Absatz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz).
Wann kommt ein Verlustrücktrag in Betracht?
Für den Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) können Verluste aus allen Einkunftsarten in Betracht kommen, wenn sie im Jahr des Entstehens zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte geführt haben (§ 10d EStG). Der Verlustabzug gehört zu den Sonderausgaben.
Wie funktioniert der Verlustrücktrag?
Hat das Unternehmen im vorangegangenen Jahr Gewinne erwirtschaftet, können die aktuellen Verluste mit diesen Gewinnen verrechnet werden. Diese rückwirkende Verrechnung wird als Verlustrücktrag bezeichnet. Dadurch kann die Steuerpflicht für das vorangegangene Jahr reduziert werden.