Was ist ein Gutachterausschuss?
Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein Gremium, das in den deutschen Bundesländern vor allem für die Kaufpreissammlungen von Immobilien, also Grundstücken und Gebäuden, zuständig ist.
Welche Aufgaben hat ein Gutachterausschuss?
Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben: Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung. Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten. Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes und Erarbeitung des jährlichen Grundstücksmarktberichtes.
Wie bewertet der Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte.
Wo werden gutachterausschüsse eingerichtet?
(1) Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingerichtet.
Was veröffentlichen gutachterausschüsse?
Gutachterausschüsse sind jeweils für bestimmte Städte oder Landkreise zuständig. Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Gewährleistung der Transparenz des Grundstücksmarktes, indem wichtige Informationen über Grundstückswerte und Marktzusammenhänge gesammelt, berechnet und veröffentlicht werden.
Wie setzt sich der Gutachterausschuss zusammen?
Wie setzt sich der Gutachterausschuss zusammen? Der Vorsitzende muss Beamter der Behörde sein, welcher der Ausschuss zugeordnet ist (Landratsamt, Katasteramt, Vermessungsamt, Kreisverwaltungsreferat). Die anderen Teilnehmer rekrutieren sich aus dem Kreis der Mitarbeiter der Finanzämter oder Finanzbehörden.
Was ist die kaufpreissammlung?
Die Kaufpreissammlung stellt somit ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar. Kaufpreissammlungen sind Datenbanken, in denen die Kaufverträge im erforderlichen Umfang mit ihren wesentlichen Vertragsdaten, Ordnungsmerkmalen und mit den preis- und wertbestimmenden Merkmalen erfasst werden.
Wo wird die Kaufpreissammlung geführt?
Kaufpreissammlung. Der Gutachterausschuss führt nach § 193 BauGB eine Kaufpreissammlung zur Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Erbbaurechte. Notare sind nach § 195 BauGB verpflichtet, eine Abschrift von jedem Kaufvertrag über eine Immobilie an den Gutachterausschuss zu senden.
Was bedeutet Führung der Kaufpreissammlung?
Kaufpreissammlung: Eine wesentliche Aufgabe ist die Führung der Kaufpreissammlung. Dafür sammeln die Gutachter:innen Informationen zum jeweiligen Grundstücksmarkt und können aus den Kaufpreisen sowie vielen Einzelaspekten zur Immobilie wichtige Basisinformationen zum regionalen Grundstücksmarkt ableiten.
Wo hat der Gutachterausschuss seinen Sitz?
in Baden-Württemberg bei den Kommunen, in Nordrhein-Westfalen bei den Vermessungs- und Katasterämtern der kreisfreien Städte und Landkreise und in Niedersachsen als besondere Landesbehörden bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt sind.