Bei welchen Delikten wird Kausalität geprüft?
Fragen von Kausalität und objektiver Zurechnung spielen nur bei Erfolgsdelikten (z.B. §§ 212 I, 223 I), nicht aber bei reinen Tätigkeitsdelikten (z.B. § 316 I) eine Rolle.
Wann muss man die Kausalität prüfen?
Die Giftbei- gabe der L war daher „conditio sine qua non“ für Gs Ableben; Kausalität ist somit gegeben. Nach der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung ist Kausalität zu bejahen, wenn die betreffende Handlung aufgrund einer gesetzmäßigen Beziehung im konkreten Erfolg tat- sächlich wirksam geworden ist.
Wann ist eine Handlung kausal?
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweg gedacht werden könnte, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele. Objektiv Zurechenbar ist der Erfolg, wenn die Handlung eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese im Erfolg auch normativ zurechenbar niedergeschlagen hat.
Wann ist eine Tat objektiv zurechenbar?
Definition: Objektiv zurechenbar Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn die Handlung/das Unterlassen eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese Gefahr in tatbestandskonformer Weise in dem Erfolg niedergeschlagen hat.
Wann muss man objektive Zurechnung prüfen?
Nach der sog. Risikoerhöhungslehre soll der objektive Tatbestand bereits dann erfüllt sein, wenn der Täter durch seine Handlung die Gefahr des Erfolgseintritts erhöht hat. Es ist im Rahmen der Fahrlässigkeit bei der objektiven Zurechenbarkeit also auch die objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts zu prüfen.
Was ist die hypothetische Kausalität?
Ein Unterlassen ist kausal für den Erfolg, wenn das gebotene Tun nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Was ist eine kausale Handlung?
Wann wird die objektive Zurechnung geprüft?
Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg dann, wenn die Handlung/das Unterlassen eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat und sich diese Gefahr in tatbestandskonformer Weise in dem Erfolg niedergeschlagen hat.
Wann prüfe ich Kausalität und objektive Zurechnung?
Nach der Äquivalenztheorie ist eine Vielzahl von Handlungen für einen Erfolg kausal. Ein Erfolg ist nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im eingetretenen Erfolg realisiert hat (sogenannte Adäquanztheorie).
Wann Kausalität und objektive Zurechnung?
Da die Kausalität nach der Äquivalenztheorie ausschließlich den naturgesetzlichen Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg meint, während die objektive Zurechnung den normativem Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg betrifft, kann sich eine Überschneidung nicht ergeben.
Was besagt die Lehre von der objektiven Zurechnung?
Dem Täter ist ein von ihm verursachter Taterfolg nur dann zuzurechnen, wenn er eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.