Wann verwendet man die Leistungsabschreibung?
Die Leistungsabschreibung wird bei beweglichen Vermögensgegenständen verwendet, bei denen die Leistungen stark schwanken. Ein LKW fährt beispielsweise in einem Jahr nicht immer genau gleich lange Strecken, somit schwanken hier die gefahrenen Kilometer.
Was ist die Leistungsabschreibung?
Die Leistungsabschreibung ist eine im Handelsrecht und in der Kostenrechnung mögliche Abschreibungsmethode, die die planmäßigen Abschreibungen nach der Leistungsabgabe des Wirtschaftsguts in der jeweiligen Periode berechnet.
Wie wird die Leistungsabschreibung berechnet?
Bei Abschreibung nach Maßgabe der Leistungseinheiten muss zunächst der gesamt Output berechnet werden, hier also als 15.000 + 20.000 + 10.000 + 35.000 = 80.000 ME. Damit werden im ersten Jahr 15.000/80.000 = 18,75 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben, mithin 0,1875∙60.000 = 11.250 €.
Warum leistungsabhängige Abschreibung?
Die leistungsabhängige Abschreibung wird in der Regel bei Anlagegütern, deren Leistung erheblich schwankt, verwendet. Diese Methode zeigt am besten den tatsächlichen Verschleiß einer Anlage auf. Im Gegensatz zur zeitlichen Abschreibung gehört die leistungsabhängige Abschreibung zu den variablen Kosten.
Können Sie sich Gründe vorstellen warum die Leistungsabschreibung bei Lkws eher selten genutzt wird?
Die Leistungsabschreibung wird aber aus anderen, praktischen Gründen eher selten angewandt: sie ist aufwendig, da die Leistungseinheiten gemessen und die Abschreibungen auf dieser Basis jährlich neu berechnet werden müssen.
Was ist eine leistungsbezogene Abschreibung?
Bei der Leistungsabschreibung berechnen sich die Abschreibungsbeträge entsprechend der im jeweiligen Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistung (Betriebsstunden bei Maschinen, gefahrene Kilometer bei Fahrzeugen usw.). Es existieren handels- und steuerrechtliche Vorschriften zur Leistungsabschreibung.
Warum ist die lineare Abschreibungen für den Kaufmann wichtig?
Die lineare Abschreibung hat den Vorteil, dass sie sich sehr leicht berechnen lässt. Sie müssen lediglich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betreffenden Wirtschaftsguts durch die Anzahl der Nutzungsjahre teilen, die Sie in der AfA-Tabelle finden.