Was bedeutet der Freibetrag bei der Witwenrente?

Was bedeutet der Freibetrag bei der Witwenrente?

Für alle Witwen und Witwer, die Hinterbliebenenrente erhalten, ist ein Teil ihres eigenen Einkommens anrechnungsfrei. Ab Juli 2020 beträgt der Freibetrag für Einkünfte zusätzlich zur Witwenrente in den alten Bundesländern 902,62 Euro monatlich. In den neuen Ländern liegt dieser Freibetrag bei 877,27 Euro.

Wird eigenes Einkommen auf Witwenrente angerechnet?

Hat die bzw. der Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, muss die Rente die vollständige Ersatzfunktion nicht mehr erfüllen. Daher wird ein eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, was eine Reduzierung oder sogar den vollständigen Entfall der Rentenzahlung zur Folge haben kann.

Wann wird meine Witwenrente gekürzt?

Der Rentenabschlag. Wie schon erwähnt, wird Ihre Witwenrente um einen Abschlag gekürzt, wenn Ihr Ehepartner vor dem 65. Geburtstag stirbt. Geburtstag des Verstorbenen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem 65.

Wie wird die Witwenrente auf die Altersrente angerechnet?

Nein! Die Witwenrente oder die Witwerrente, die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden.

Wie wird Witwengeld versteuert?

Sind meine Versorgungsbezüge steuerpflichtig? Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder gleichartige Bezüge) sind nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen bei der Auszahlung dem Lohnsteuerabzugsverfahren.

Wie muss Witwenrente versteuert werden?

Die Witwenrente ist – ebenso wie andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – mit dem hohen Besteuerungsanteil steuerpflichtig bzw. in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrages steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Buchst. Vielmehr wandert jede Rentenerhöhung in voller Höhe in den steuerpflichtigen Topf.

Wie viel darf ich bei Witwenrente dazuverdienen?

Der allgemeine monatliche Freibetrag für die Witwenrente beträgt gemäß §97 SGB VI das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts. Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt.

Was wird bei der großen Witwenrente angerechnet?

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben