Sind Katzen Haustiere oder Kleintiere?
Nach allgemeiner Rechtsprechung gelten Katzen als Kleintiere, welche grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehören. Der Bundesgerichtshof erklärte 2013 in einem Grundsatzurteil eine Klausel im Formularmietvertrag für unwirksam, die es dem Mieter generell verbot, Katzen zu halten.
Was ist übliche Kleintierhaltung?
Mit Kleintierhaltung sind genau solche kleinen Tiere (Meerschweinchen etc.) gemeint, die im Gehege gehalten werden können. Da sie ja keinen Lärm oder sonderlich Dreck verursachen, ist es wohl kein Problem, sie auch mal raus zu lassen.
Kann ein Vermieter eine Katze verbieten?
Es ist nicht möglich, die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich zu untersagen. Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.
Kann der Vermieter eine Katze verbieten?
Was fällt unter den Begriff Haustiere?
Wenn von Kleintieren die Rede ist, sind grundsätzlich Nager wie Hamster, Chinchillas, Kaninchen, Rennmäuse oder Meerschweinchen gemeint. Auf Schildkröten, Zierfische und Vögel wie Wellensittiche oder Kanarienvögel trifft der Begriff ebenfalls zu. Katzen und Hunde gelten allerdings nicht als Kleintiere.
Wie viele Tiere sind in einer Mietwohnung erlaubt?
Außerdem muss sich der Mieter auf das ortsübliche Maß an Tieren beschränken. Das sind in der Regel 2 Haustiere. (OLG München, Az.: 5 U 7178/89) Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein.
Welche Tiere darf man im Wohngebiet halten?
Genehmigungen für die Nutztierhaltung auf dem eigenen Grundstück sind für kleinere Arten, wie den Hühnern oder Kaninchen, relativ problemlos zu erhalten. Beide gelten als Kleintiere und somit ist ihre Haltung auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig.