FAQ

Wie hilft mir das Integrationsamt?

Wie hilft mir das Integrationsamt?

Das Integrationsamt ist für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Es entscheidet über die Anträge von Arbeitgebern auf Zustimmung zur Kündigung. Es kann aber auch schon im Vorfeld helfen, eine Kündigung zu vermeiden.

Was prüft das Integrationsamt?

Das Integrationsamt prüft vielmehr im Grunde nur, ob die beabsichtigte Kündigung ihren wahren Grund zumindest mittelbar in der Behinderung hat. Spielt die Behinderung für den Kündigungsentschluss keine Rolle, wird der schwerbehinderte Mensch wieder genauso behandelt, als ob er nicht behindert wäre.

Wie entscheidet das Integrationsamt?

Gütliche Einigung: Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass das Integrationsamt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken hat (§ 170 Absatz 3 SGB IX). Die Entscheidung des Integrationsamtes ist ein Verwaltungsakt.

Was ist bei Einstellung eines schwerbehinderten zu beachten?

Wann müssen Sie Menschen mit schwerer Behinderung einstellen?

Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen 5 % entspricht So viele Schwerbehinderte müssen Sie einstellen
20 1 1
25 1,25 1
30 1,50 2
50 2,50 3

Wer schaltet das Integrationsamt ein?

(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das …

Was heißt Begleitende Hilfe im Arbeitsleben?

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Wer stellt Antrag beim Integrationsamt?

Das Kündigungsschutzverfahren nach den §§ 168 und folgende SGB IX wird eingeleitet auf Antrag des Arbeitgebers (§ 170 Absatz 1 SGB IX). Er hat den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung bei dem für den Betrieb oder die Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich oder elektronisch zu stellen.

Wie lange dauert Zustimmung Integrationsamt?

Entscheidungsfristen: In den Verfahren auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung soll das Integrationsamt die Entscheidung nach § 171 Absatz 1 SGB IX innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrags an treffen.

Wie hoch ist die Abfindung bei Schwerbehinderten?

Für Schwerbehinderte gilt dagegen eine andere Regelung. Da sie aufgrund ihrer Behinderung stets eine Rente beanspruchen, wird ihre Abfindung nicht individuell berechnet. Stattdessen erhalten sie eine Abfindungspauschale von insgesamt 11.000 Euro.

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