Was versteht man unter einem Flaechentarifvertrag?

Was versteht man unter einem Flächentarifvertrag?

Flächentarifverträge stellen sicher, dass in den Betrieben einer Branche in einem bestimmten Gebiet gleiche Mindestarbeitsbedingungen gelten. Die Verträge gelten für die Unternehmen, die Mitglied im Tarif-Arbeitgeberverband sind und für die Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören.

Was regelt der Firmentarifvertrag?

Der Firmentarifvertrag regelt alle Arbeitsbedingungen wie auch die Einkommensbedingungen eines Unternehmens. Er besteht aus einem schuldrechtlichen Teil und aus einem normativen Teil. Im schuldrechtlichen Teil eines Firmentarifvertrages sind alle Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt.

Was ist ein Werkstarifvertrag?

Unternehmenstarifvertrag, Haustarifvertrag, Werkstarifvertrag; Tarifvertrag, bei dem als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite ein einzelner Arbeitgeber auftritt (§ 2 I TVG). Die Gewerkschaft kann aber nicht verlangen und durchsetzen, dass der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austritt.

Für wen gilt flächentarifvertrag?

Der Flächentarifvertrag gilt für alle Unternehmen, die Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband sind und sich zur Tarifbindung bekennen. Daneben gibt es Firmen- oder Haustarifverträge. Sie werden zwischen Gewerkschaft und einzelnen Betrieben beziehungsweise Arbeitgebern abgeschlossen.

Was ist ein Firmen oder haustarifvertrag?

Der Firmentarifvertrag wird zwischen IG Metall und einem einzelnen (oder mehreren) Unternehmen abgeschlossen, auch Haus- oder Werktarifvertrag genannt. Es können alle Arbeits- und Entgeltbedingungen geregelt werden. Der einzelne Arbeitgeber ist (neben den Arbeitgeberverbänden) tariffähig (§ 2 Tarifvertragsgesetz).

Was wird in einem Manteltarifvertrag nicht geregelt?

Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Laufzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird.

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