Wird eine Einmalzahlung auf das Elterngeld angerechnet?
Steuerfreie Einkünfte, Einmalzahlungen und Kapitalerträge stellen kein laufendes steuerpflichtiges Erwerbseinkommen dar. Sie werden vor der Geburt des Kindes im Bemessungszeitraum nicht berücksichtigt und auch während des Bezugszeitraumes nicht als Einkommen angerechnet.
Welches Gehalt wird beim Elterngeld zugrunde gelegt?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% bis 67% – in Ausnahmefällen sogar bis zu 100% – des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Dabei beträgt es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich.
Wie wird der zuverdienst an das Elterngeld angerechnet?
Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten.
Wird das Weihnachtsgeld vom Elterngeld abgezogen?
Wie gesagt, Weihnachtsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung für die Mitarbeiter. Es ist sozusagen eine Prämie, die zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt wird. Daher erhalten Sie auch parallel zum Elterngeld auch Weihnachtsgeld, wenn es vertraglich so geregelt ist. Es verringert also nicht die Elterngeld-Zahlung.
Hat man in der Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Falls vertraglich nichts Besonderes in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, behältst du auch während der Elternzeit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld knüpft nämlich nicht an eine tatsächliche Tätigkeit an, sondern belohnt in der Regel die Betriebstreue.
Welcher Zeitraum für Berechnung Elterngeld?
Bei der Feststellung Ihres bisherigen Einkommens kommt es auf einen Zeitraum von 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes an. Diesen Zeitraum nennt man den „Bemessungszeitraum“. Auf welche 12 Monate es genau ankommt, hängt zunächst davon ab, ob Sie vor der Geburt selbstständig waren oder nicht.
Wie rechnet man das Elterngeld aus?
So wird das Elterngeld-Netto konkret berechnet:
- Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt.
- Davon werden Steuern in pauschaler Form abgezogen.
- Außerdem werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen.
- Als Ergebnis erhält man das Elterngeld-Netto.