Was ist das Verfahrensverzeichnis Dsgvo?
Bei einem schnellen Blick in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird man den Begriff Verfahrensverzeichnis selbst nicht finden. Gemeint ist damit ein Element des Datenschutzmanagements, das der Bestandsaufnahme über die laufenden Verarbeitungen von personenbezogenen Daten dient.
Wie erstelle ich ein Verfahrensverzeichnis?
In Ihrem Aktenordner gibt es ein Vorblatt mit folgenden Angaben:
- Name oder Firma der verantwortlichen Stelle.
- Anschrift der verantwortlichen Stelle.
- Leiter der Datenverarbeitung.
- Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter.
Was ist ein Verfahren Datenschutz?
Findet die Verarbeitung von personenbezogenen Daten statt, muss ein Verfahrensverzeichnis angelegt werden. Im Verfahrensverzeichnis müssen alle Vorgänge der Datenverarbeitung, bei denen personenbezogene Daten verwendet werden, dokumentiert sein. Es gibt Unterschiede bei den Verzeichnissen.
Wer muss Verzeichnis von verarbeitungstätigkeiten führen?
Die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten trifft nicht nur den Verantwortlichen und seine Vertreter, sondern nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO auch den Auftragsverarbeiter und dessen Vertreter direkt.
Wann ist ein Verfahrensverzeichnis notwendig?
Wer muss ein Verfahrensverzeichnis führen? Die Pflicht zum Führen eines Verfahrensverzeichnisses trifft grds. jeden „Verantwortlichen“. Dies betrifft sowohl Behörden und Unternehmen, als auch natürliche Personen und Vereine, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführt wird.
Was muss in ein Verfahrensverzeichnis?
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten. Zwecke der Verarbeitung. Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten.
Welche Verfahren müssen ins Verfahrensverzeichnis?
Was gehört alles in ein Verfahrensverzeichnis?
- Name und Kontakt des Verantwortlichen.
- Zweck der Verarbeitung, also das WARUM.
- Welche Personengruppen sind betroffen und welche Daten von ihnen.
- Wem werden diese Daten zur Verfügung gestellt (intern, extern, auch Drittländer)
Welche Tätigkeiten gehören zur Verarbeitung von Daten?
Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen …
Wer muss ein Verfahrensverzeichnis führen?
In der Theorie führen Sie bzw. Ihr Unternehmen als Verantwortlicher bzw. Ihr Auftragsverarbeiter das Verfahrensverzeichnis. In der Praxis wird diese Aufgabe aber häufig an den zuständigen Datenschutzbeauftragten delegiert – wenn Sie denn einen haben.