Wie viel Stammkapital für GmbH?
Eine Ein-Personen- GmbH kann mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro gegründet werden. Zugleich kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass das Stammkapital zunächst nur zu Hälfte eingezahlt wird.
Wann muss Stammkapital voll eingezahlt sein?
Die Summe aller Stammeinlagen ergibt das Stammkapital der Gesellschaft. Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt bei Bareinzahlung erst dann, wenn auf die vereinbarten Geschäftsanteile der Gesellschafter mindestens die Hälfte (bei 25.000 Euro also mindestens 12.500 Euro) eingezahlt ist.
Wie berechnet man das Stammkapital?
In Summe muss mindestens durch die eingezahlten Bareinlagen zuzüglich des Gesamtnennbetrags der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, die Hälfte des Mindeststammkapitals (in Höhe von 25.000 €) erreicht werden (§ 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
Wie hoch ist die Kapitaleinlage?
Der Gesetzgeber hat die Höhe genau vorgegeben, gemäß §5 GmbHG sind es 25 000 €. Dieser Betrag setzt sich aus Stammeinlagen der Gesellschafter zusammen. Die Verteilung ist dabei frei, die Einlagen können also unterschiedlich hoch sein, der Gesellschaftervertrag regelt die Höhe der Einlagen.
Wie viel braucht man für eine GmbH?
Eine GmbH kann durch eine Person allein oder durch zwei oder mehrere Personen gegründet werden. Die Gründung setzt ein Mindestkapital (sogenanntes Stammkapital) von 25.000 Euro voraus.
Welchen Euro wert muss die Stammeinlage mindestens betragen?
Das Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Im Falle der Bargründung müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister ein Viertel der Einlagen, mindestens aber die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals (= 12.500 Euro) eingezahlt sein.
Wo kommt das Stammkapital hin?
Auf das GmbH-Konto wird schließlich das Stammkapital eingezahlt. Den Einzahlungsbeleg erhält danach der Notar, der anschließend den Eintrag der GmbH beim Registergericht beantragt. Im Handelsregister wird die Höhe des gezeichneten Stammkapitals ebenfalls eingetragen.