Was ist ein Gemeinschaftstestament?
Ein Gemeinschaftstestament (Ehegattentestament) ist eine Unterform eines Testaments, in der Ehepartner und Personen in Lebenspartnerschaften gemeinsam einen weitergehenden Erbfall regeln. Das Erbe, Vermächtnis, wie auch die Vormundschaft von Kindern kann in einem solchen Testament geregelt werden.
Wann liegt ein gemeinschaftliches Testament vor?
gemäß § 10 IV LPartG auch von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden. Gemeinschaftlich ist ein Testament dann, wenn beide Eheleute mit einem gemeinsamen Entschluss gemeinsam über ihren Nachlass verfügen wollen und ihren letzten Willen auch gemeinschaftlich erklären.
Wie muss ein gemeinschaftliches Testament aussehen?
Wie sieht ein gemeinschaftliches Testament aus? Zum Beispiel kann ein Ehegatte den Letzten Willen handschriftlich niederschreiben. Beide Ehepartner unterschreiben dann mit Vornamen und Zunamen. Bei der Unterschrift sollten Datum und Ort mit hinzugesetzt werden.
Können Eheleute ein gemeinsames Testament machen?
Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben die Möglichkeit, nicht nur je ein Einzeltestament zu verfassen. Sie können unter insoweit erleichterten Formvorschriften nach § 2269 BGB bzw. § 10 Abs. 4 LPartG ( Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) gemeinsam testieren.
Was ist ein Ehegattentestament?
In einem Ehegattentestament können die Ehegatten alle zulässigen letztwilligen Verfügungen treffen. Üblich ist insbesondere, dass sich die Eheleute im gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zum Erben einsetzen und die Kinder als Schlusserben einsetzen (sog. Berliner Testament).
Wie schreibt man ein gemeinsames Testament?
Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament sowohl in notarieller als auch eigenhändiger Form errichten. In letzterem Fall ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute den Text mit der Hand schreibt und dann beide Eheleute mit Ort, Datum, Vor- und Familiennamen unterzeichnen.
Was bedeutet Ehegattentestament?
Wer schreibt gemeinsames Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament muss zunächst von einem der beiden Ehegatten handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden (wie ein einfaches Einzeltestament, siehe „Testament schreiben“). Zum gemeinschaftlichen Testament wird dieses Schriftstück dadurch, dass der andere Ehegatte eigenhändig mitunterzeichnet.