Wer entscheidet über die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung?
Über den Antrag des Auszubildenden auf eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Unter welchen Bedingungen ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich?
Eine vorzeitige Zulassung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und auch die betrieblichen Leistungen als überdurchschnittlich bewertet werden.
Wer stellt Antrag auf Verkürzung der Ausbildung?
§ 8 Abs. 1 BBiG: Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
Wer entscheidet über die Zulassung zur Gesellenprüfung?
Die Zulassung ist Grundvoraussetzung für das Ablegen der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung in einem Ausbildungsberuf. Die Entscheidung hierüber wird grundsätzlich von der zuständigen Stelle, in Ausnahmefällen vom Prüfungsausschuss, getroffen.
Wann wird man zur Abschlussprüfung zugelassen?
Zulassung im Regelfall: Gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden: wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet.
Wann kann von der Ausbildungsordnung abgewichen werden?
Bei körperlich, geistig oder seelisch Behinderten unter 18 Jahren kann in der Ausbildung von der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung abgewichen werden, wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordern.
Was ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung?
Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung wird den Azubis die Möglichkeit gegeben, aufgrund von besonderer Leistungen in der Berufsschule sowie im Ausbildungsbetrieb, die Abschlussprüfung einen Prüfungstermin früher abzulegen und somit das Ausbildungsziel früher zu erreichen.
Wann muss eine Verkürzung der Ausbildung beantragt werden?
Die Ausbildungsverkürzung ist möglichst zu Beginn der Ausbildung von dir und deinem Ausbildungsbetrieb bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Im Ausbildungsvertrag wird die verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart. Der Antrag kann bis spätestens ein Jahr vor Ausbildungsende gestellt werden.
Wer entscheidet ob man zur Prüfung zugelassen wird?
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
Wie wird man zur Abschlussprüfung zugelassen?
Zulassung im Regelfall:
- wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
- wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können?
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und.