Wer haftet bei Verkehrsunfall Halter oder Fahrer?
Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet somit nicht der Fahrzeugeigentümer, sondern der Halter und gegebenenfalls dessen Versicherung. Zusätzlich haftet auch der Fahrer, wenn der Unfall von einer Person verursacht wird, der der Halter das Fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch überlassen hatte.
Wer ist haftbar Halter oder Fahrer?
In Deutschland gilt die Fahrerhaftung. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen der Fahrer für die Ordnungswidrigkeit belangt wird und nicht der Halter. Nur bei wenigen Verstößen gilt die Halterhaftung und das Bußgeld geht auch auf dem Halter über. Dies ist beispielsweise bei einer Überladung des LKW der Fall.
Warum keine halterhaftung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt: Wenn jemand ohne Wissen und Wollen des Halters dessen Fahrzeug nutzt und der Halter an dieser Nutzung auch kein Verschulden trägt (z. B. das Auto samt Schlüssel offen stehen lässt), dann handelt es sich um eine sogenannte Schwarzfahrt. In diesen Fällen scheidet die Halterhaftung aus.
Wer haftet bei Verkehrsunfall?
Für die bei einem Autounfall entstandenen Schäden haftet stets der Unfallverursacher. Ohne eigenes Verschulden bekommen Sie den Schaden von der Kfz-Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeughalter und Fahrzeugbesitzer?
Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alle Bereiche, die mit Behörden, Steuern und der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun haben. Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört.
Warum keine Halterhaftung in Deutschland?
Halter war nicht der Fahrer. In Deutschland gilt nicht die Halterhaftung beim Bußgeld. Das Bußgeld kann nur vom Halter gefordert werden, sofern diesem bewiesen wird, dass er zur Tatzeit selbst gefahren ist. Ausnahmen bestehen beispielsweise, wenn Sie die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig machen.
Wer haftet im Straßenverkehr?
Nach § 7 I StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhänger ohne Verschulden, wenn bei dem Betrieb seines Kfz ein anderer verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt wird.