Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
In der Krankenversicherung bezeichnet die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – die Einkommensgrenze, oberhalb der ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist.
Wo liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018 liegt bei 4.950,00 Euro monatlich beziehungsweise 59.400 Euro jährlich. Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt parallel bei 4.425,00 Euro monatlich beziehungsweise 53.100 Euro jährlich.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze stellt dabei den Betrag fest, ab dem die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenze dagegen ist der Höchstbetrag, der als Beitragsbemessung für die Sozialabgaben der gesetzlichen Versicherung gilt.
Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020?
Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
| Jahresarbeitsentgeltgrenzen | allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze | besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze |
|---|---|---|
| 2019 | 60.750 € | 54.450 € |
| 2020 | 62.550 € | 56.250 € |
| 2021 | 64.350 € | 58.050 € |
| 2022 (geplant) | 64.350 € | 58.050 € |
Was passiert bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2021 in den alten und in den neuen Bundesländern 64.350 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.