FAQ

Was versteht man unter dem Begriff Schuldrecht?

Was versteht man unter dem Begriff Schuldrecht?

Das Schuldrecht regelt insbesondere Rechte und Pflichten der Parteien, was sie voneinander fordern können bzw. sich schulden (§§ 241 ff. BGB; Zweites Buch des BGB mit Allgemeinem und Besonderem Teil). Große Bedeutung kommt hierbei dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zu.

Was ist Besonderes Schuldrecht?

Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält im BGB die gängigen Vertragstypen, die im Rechts- und Geschäftsleben tagtäglich abgeschlossen werden. Hierzu zählen Kauf, Tausch, Darlehen, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag und Maklervertrag.

Was ist eine schuldrechtliche Wirkung?

Schuldrechtliche Wirkung bedeutet, dass die Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis lediglich zwischen den Beteiligten gelten. Sie haben keine Geltung gegenüber Dritten. Eine Ausnahme bilden die Schuldverhältnisse mit Schutzwirkung für Dritte.

Was ist Schuldrecht BT?

Schuldrecht BT: Vertragliche Schuldverhältnisse.

Was versteht man unter der Vertragsfreiheit?

1 GG) unter verfassungsrechtlichem Schutz; im bürgerlichen Recht meint Vertragsfreiheit den Grundsatz, dass die Parteien Abschluss wie auch Inhalt eines Vertrages frei gestalten können (Abschluss- und Gestaltungsfreiheit).

In welchem Verhältnis stehen Allgemeines und Besonderes Schuldrecht zueinander?

Das Schuldrecht besteht zum Einen aus dem Allgemeinen Teil des BGB (§§ 241 bis 432 BGB). Zum Anderen besteht das Schuldrecht aus dem Besonderen Teil des BGB (§§ 433 bis 853 BGB), der sich mit den Regelungen und Bestimmungen über die verschiedenen schuldrechtlichen Verträge und Verhältnisse beschäftigt.

Was ist eine schuldrechtliche Verpflichtung?

Begriff des Schuldverhältnisses. Ein Schuldverhältnis im Sinne des § 241 Absatz 1 BGB ist eine rechtliche Sonderverbindung zwischen mindestens zwei Personen, die einen Gläubiger dazu berechtigt, von seinem Schuldner die Erfüllung einer Forderung (sog. schuldrechtlicher Anspruch) zu verlangen.

Was bedeutet AT und BT?

Beziehung zwischen OR AT (Allgemeiner Teil) und dem OR BT (Besonderer Teil). Das OR AT umfasst die Artikel 1 – 183 und regelt die grundlegenden Fragen, welche alle Verträge betreffen. Jeder Vertragstyp weist allerdings spezielle Eigenschaften und Fragestellungen auf, die einer Regelung bedürfen.

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